Rechtsprechung
| BGH, 21.01.2016 - V ZR 108/15 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnungseigentumssache: Einordnung einer Streitigkeit über die persönliche Haftung eines Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 43 Nr 2 WoEigG, § 128 HGB
Wohnungseigentumssache: Einordnung einer Streitigkeit über die persönliche Haftung eines Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände - IWW
§ 62 Abs. 2 WEG, § 43 Nr. 2 WEG, § 128 HGB, § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG, § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG, § 43 WEG, § 12 WEG, § 160 HGB, § 736 Abs. 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Annahme einer Wohnungseigentumssache bei Streitigkeiten über die angeordnete persönliche Haftung des Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Persönliche Haftung des Gesellschafters einer Eigentumswohnung ist Wohnungseigentumssache; §§ 43 Nr. 2 WEG; 128 HGB
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 43 Nr. 2; HGB § 128
Einordnung der persönlichen Haftung (ausgeschiedenen) des Gesellschafters für Hausgeldrückstände als Wohnungseigentumssache - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 43 Nr. 2, 62 Abs. 2; HGB § 128
Nachhaftung von GbR-Gesellschaftern - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 43 Nr. 2 ; HGB § 128
Annahme einer Wohnungseigentumssache bei Streitigkeiten über die angeordnete persönliche Haftung des Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung der Gesellschafter einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände: Wohnungseigentumssache
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts auch bei Streit über persönliche Haftung des Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die GbR als Wohnungseigentümerin - und die Wohngeldrückstände
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wohngeldrückstände und die persönliche Haftung eines Gesellschafters
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentumssache bei Streitigkeit über Haftung für Beitragsrückstände
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wohnungseigentumssache bei Streitigkeit über Haftung für Beitragsrückstände
- anwalt.de (Kurzinformation)
Hausgeldklage gegen Gesellschafter ist Wohnungseigentumssache
- haufe.de (Kurzinformation)
Hausgeldklage gegen Gesellschafter ist Wohnungseigentumssache
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mögliche Haftung eines Gesellschafters für Hausgeld: Wohnungseigentumssache (IMR 2016, 174)
Verfahrensgang
- AG Fürth/Bayern, 30.09.2014 - 360 C 2827/13
- LG Nürnberg-Fürth, 15.04.2015 - 14 S 7163/14
- BGH, 21.01.2016 - V ZR 108/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 463
- ZIP 2016, 545
- MDR 2016, 641
- NZM 2016, 322
- ZMR 2016, 382
- WM 2016, 1241
- NZG 2016, 461
- ZWE 2016, 189
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.05.2007 - IX ZR 218/05
Haftung einer Anwaltssozietät für Handeln eines Scheinsozius
Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZR 108/15
Rn. 6 b) Daran gemessen ist auch die persönliche Haftung des Gesellschafters der Wohnungseigentümerin gemäß § 128 HGB für Beitragsrückstände einzubeziehen; dies gilt in gleicher Weise für die Haftung des Gesellschafters einer GbR gemäß § 128 HGB analog (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 3. Mai 2007 - IX ZR 218/05, NJW 2007, 2490 Rn. 23 ff. mwN) sowie die Haftung ausgeschiedener Gesellschafter (vgl. § 160 HGB, § 736 Abs. 2 BGB). - BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02
Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene …
Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZR 108/15
Daher erfasst sie auch einen ausgeschiedenen Wohnungseigentümer (Senat, Beschluss vom 26. September 2002 - V ZB 24/02, BGHZ 152, 136, 141 ff.), einen Gläubiger, der einen Zustimmungsanspruch nach § 12 WEG geltend macht (Senat…, Urteil vom 21. November 2013 - V ZR 269/12, NJW-RR 2014, 710 Rn. 6) oder einen gewillkürten Prozessstandschafter (Senat…, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 56/12, NZM 2012, 732 Rn. 6). - BGH, 21.11.2013 - V ZR 269/12
Wohnungseigentumssache: Klage des die Zwangversteigerung betreibenden Gläubigers …
Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZR 108/15
Daher erfasst sie auch einen ausgeschiedenen Wohnungseigentümer (Senat, Beschluss vom 26. September 2002 - V ZB 24/02, BGHZ 152, 136, 141 ff.), einen Gläubiger, der einen Zustimmungsanspruch nach § 12 WEG geltend macht (Senat, Urteil vom 21. November 2013 - V ZR 269/12, NJW-RR 2014, 710 Rn. 6) oder einen gewillkürten Prozessstandschafter (Senat…, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 56/12, NZM 2012, 732 Rn. 6).
- BGH, 21.06.2012 - V ZB 56/12
Wohnungseigentumsverfahren: Zuständigkeit bei Streitigkeit über Fortsetzung eines …
Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZR 108/15
Daher erfasst sie auch einen ausgeschiedenen Wohnungseigentümer (Senat, Beschluss vom 26. September 2002 - V ZB 24/02, BGHZ 152, 136, 141 ff.), einen Gläubiger, der einen Zustimmungsanspruch nach § 12 WEG geltend macht (Senat…, Urteil vom 21. November 2013 - V ZR 269/12, NJW-RR 2014, 710 Rn. 6) oder einen gewillkürten Prozessstandschafter (Senat, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 56/12, NZM 2012, 732 Rn. 6). - BayObLG, 24.11.1988 - BReg. 2 Z 114/88
Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Abrechnung; Jahresabrechnung; Wohngeld; …
Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZR 108/15
Teils wird dies bejaht (BayObLGZ 1988, 368, 369 f. für § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG aF; AG Hohenschönhausen, ZMR 2007, 153;… Suilmann in Jennißen, § 43 Rn. 28; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1987, 1368 für § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG aF), teils aber auch verneint (LG Hamburg ZMR 2002, 870;… Roth in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 43 Rn. 83). - BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 41/87
Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZR 108/15
Teils wird dies bejaht (BayObLGZ 1988, 368, 369 f. für § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG aF; AG Hohenschönhausen, ZMR 2007, 153;… Suilmann in Jennißen, § 43 Rn. 28; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1987, 1368 für § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG aF), teils aber auch verneint (LG Hamburg ZMR 2002, 870;… Roth in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 43 Rn. 83). - AG Berlin-Hohenschönhausen, 07.09.2005 - 70 II 26/05
Wohngeldklage des Notverwalters gegen Gesellschaft und Gesellschafter bei …
Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZR 108/15
Teils wird dies bejaht (BayObLGZ 1988, 368, 369 f. für § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG aF; AG Hohenschönhausen, ZMR 2007, 153;… Suilmann in Jennißen, § 43 Rn. 28; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1987, 1368 für § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG aF), teils aber auch verneint (LG Hamburg ZMR 2002, 870;… Roth in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 43 Rn. 83).
- BGH, 22.09.2023 - V ZR 254/22
WEG-Sache bei Inanspruchnahme auf Unterlassung wegen einer Äußerung zwischen zwei …
§ 43 WEG aF ist gegenstands- und nicht personenbezogen zu verstehen (Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZR 108/15, NJW-RR 2016, 463 Rn. 5).Spezifisch wohnungseigentumsrechtlichen Sachverstands bedarf es für die gerichtliche Entscheidung in aller Regel nicht (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senat, Urteil vom 21. Januar 2016 - V ZR 108/15, NJW-RR 2016, 464 Rn. 6).
- BGH, 27.11.2020 - V ZR 71/20
Wohnungseigentumssache: Beschlussanfechtungsklage eines Nießbrauchers von …
Wie der Senat bereits entschieden hat, ist die gewillkürte Prozessstandschaft für einen klageberechtigten Wohnungseigentümer auch bei der Beschlussanfechtungsklage grundsätzlich möglich (vgl. Senat…, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 56/12, NZM 2012, 732 Rn. 6; Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZR 108/15, ZWE 2016, 189 Rn. 5). - BGH, 13.12.2019 - V ZR 313/16
Zuständigkeit des Berufungsgerichts für eine Wohnungseigentumssache
Der innere Zusammenhang der Streitigkeit mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer entfällt, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, nicht dadurch, dass eine der Parteien vor Rechtshängigkeit aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausscheidet (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2002 - V ZB 24/02, BGHZ 152, 136, 140 ff.;… Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZR 228/11, ZWE 2012, 334 Rn. 3; Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZR 108/15, ZWE 2016, 189 Rn. 5;… Beschluss vom 17. März 2016 - V ZR 185/15, NZM 2016, 363 Rn. 6).
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Rechtsprechung
| KG, 21.01.2016 - 1 W 6/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 12 GBO, § 12c GBO, § 131 GBO, § 45 GBVfg, § 77 GBVfg
Grundbucheinsichtsrecht des Bauhandwerkers einer Wohnungseigentümergemeinschaft - IWW
GBO § 12; GBO § 12c; GBO § 131; GBVfg § 45; GBVfg § 77; GBVfg § 78; BGB § 648
Informationsbeschaffung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Anspruch eines Gläubigers (Handwerker) auf Einsicht in die Grundbücher der Wohnungseigentümer; §§ 10 Abs. 8 WEG; 648 BGB; 12, 12c, 131 GBO; 45, 77, GBV
- grundeigentum-verlag.de
GBO §§ 12, 12c, 131; GBV §§ 45, 77, 78; BGB § 648
Anspruch auf vollständige Grundbuchauszüge - notar-drkotz.de
Grundbucheinsichtsrecht des Bauhandwerkers einer WEG
- rechtsportal.de
Voraussetzungen und Umfang des Einsichtsrechts eines Gläubigers einer Wohnungseigentumsgemeinschaft in die Grundbücher der einzelnen Wohnungseigentümer
- ibr-online
Grundbuchauszug erfordert keinen Vollstreckungstitel!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Berechtigtes Interesse eines Gläubigers einer Wohnungseigentumsgemeinschaft an der Grundbucheinsicht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Berechtigtes Interesse eines Gläubigers einer Wohnungseigentumsgemeinschaft an der Grundbucheinsicht
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Grundbucheinsicht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gläubiger einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht zwecks Zwangsvollstreckung Anspruch auf Grundbucheinsicht zu - Vorliegen eines Vollstreckungstitels nicht erforderlich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen und Umfang des Einsichtsrechts eines Gläubigers einer Wohnungseigentumsgemeinschaft in die Grundbücher der einzelnen Wohnungseigentümer
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Einsichtnahme in Wohnungsgrundbücher durch Gläubiger der WEG? (IMR 2016, 168)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Grundbucheinsicht in Wohnungsgrundbuch als Gläubiger der WEG (IVR 2016, 111)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 1034
- MDR 2016, 390
- NZM 2016, 270
- FGPrax 2016, 104
- ZMR 2016, 385
- ZWE 2016, 189
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03
Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der …
Auszug aus KG, 21.01.2016 - 1 W 6/16
Rn. 8 Die Darlegung des berechtigten Interesses erfordert einen nachvollziehbaren Vortrag von Tatsachen in der Weise, dass dem Grundbuchamt daraus die Überzeugung von der Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird, denn es hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme das schutzwürdige Interesse der Eingetragenen verletzt werden könnte, Unbefugten keinen Einblick in ihre Rechts- und Vermögensverhältnisse zu gewähren (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 1 W 294/03). - OLG Zweibrücken, 18.10.1988 - 3 W 115/88
Auszug aus KG, 21.01.2016 - 1 W 6/16
Rn. 9 bb) Nach verbreiteter, auch von dem Senat geteilter Ansicht kann ein Gläubiger des eingetragenen Eigentümers unter dem Gesichtspunkt der Information über Zugriffsmöglichkeiten im Wege der Zwangsvollstreckung ein berechtigtes Interesse an der umfassenden Einsichtnahme in das Grundbuch grundsätzlich geltend machen, und zwar entgegen der Ansicht des Grundbuchamts auch dann, wenn er noch keinen Vollstreckungstitel hat (OLG Zweibrücken, NJW 1989, 531; Senat, Beschluss vom 14. Mai 1900 - 1 Y 292/00 - KGJ 20 A 173;… Böttcher, in: Meikel, 11. Aufl., § 12, Rdn. 32;… Demharter, GBO, 29. Aufl., § 29, Rdn. 9;… Keller, in: Keller/Munzig, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 12 GBO, Rdn. 9;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 525;… a.A. Maaß, in: Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., § 12, Rdn. 39). - KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01
Grundbucheinsicht durch Pressevertreter
Auszug aus KG, 21.01.2016 - 1 W 6/16
Dabei reicht regelmäßig das Vorbringen sachlicher Gründe aus, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2001 - 1 W 132/01 - NJW 2002, 223, 224 m.w.N.).
- OLG Bamberg, 09.01.2024 - 10 Wx 17/23
Zum (verneinten) Grundbucheinsichtsrecht eines mit der Errichtung von PV-Anlagen …
Insoweit gilt nichts anderes als für Gläubiger, der sich zum Zwecke der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz des Schuldners Einsicht in das Grundbuch verschaffen möchte (vgl. KG, Beschluss vom 21.01.2016 - 1 W 6/16 -, juris, Rn. 9 f. m. W. N.). - OLG Frankfurt, 07.01.2020 - 20 W 269/19
Zum berechtigten Interesse eines Unterhaltsberechtigten an der Einsicht in das …
Dies beruht darauf, dass § 45 GBV seit jeher so verstanden wird, dass Abschriften eines Teils des Grundbuchblatts nur in beglaubigter Form zu erteilen sind (vgl. dazu im Einzelnen Senat, Beschluss vom 09.05.2019, 20 W 102/19 , KG FGPrax 2016, 104, je zitiert nach juris;… Kral in BeckOK GBO, a.a.O., § 12c Rz. 6;… Keller in KEHE, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 45 GBV Rz. 1). - OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 20 W 102/19
Zur Grundbucheinsicht eines Mieters hinsichtlich Abt. II des Grundbuchs
Dies beruht darauf, dass § 45 GBV seit jeher so verstanden wird, dass Abschriften eines Teils des Grundbuchblatts nur in beglaubigter Form zu erteilen sind (vgl. dazu im Einzelnen KG FGPrax 2016, 104;… Kral in BeckOK GBO, a.a.O., § 12c Rz. 6;… Keller in KEHE, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 45 GBV Rz. 1).
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