Rechtsprechung
| BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines Anspruchs der übrigen Wohnungseigentümer auf Aufhebung eines Sondernutzungsrechts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 2 S 3 WoEigG, § 15 Abs 1 WoEigG
Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines Anspruchs der übrigen Wohnungseigentümer auf Aufhebung eines Sondernutzungsrechts - IWW
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 10 Abs. 2 S. 3
Anspruch der Wohnungseigentümer auf Aufhebung eines Sondernutzungsrechts - Wolters Kluwer
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 10 Abs. 2 Satz 3
Zum Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Aufhebung/Änderung eines in der GO begründeten (dinglichen) Sondernutzungsrechts - ra.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 10 Abs. 2 Satz 3
Vorläufige Durchsetzung des Änderungsanspruchs der Gemeinschaftsordnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 10 Abs. 2 S. 3
- rechtsportal.de
Herbeiführen der dauerhafte Änderung des Inhalts eines Sondernutzungsrechts und Aufhebung durch die übrigen Wohnungseigentümer gegen den Willen des Sondernutzungsberechtigten aufgrund Anpassung oder Änderung der Gemeinschaftsordnung; Duldung der dauerhaften Nutzung der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie wird ein Sondernutzungsrecht gegen den Willen des Berechtigten aufgehoben?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Entzug eines Sondernutzungsrechts
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Entzug des Sondernutzungsrechts nur unter engen Voraussetzungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechte eines sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sondernutzungsrechte in der WEG: Wie werden sie begründet und wie können sie aufgehoben werden?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Dauerhafte Aufhebung des Sondernutzungsrechts eines Wohnungseigentümers nur durch Änderung der Gemeinschaftsordnung - Wohnungseigentümerin soll Terrasse- und Gartenfläche zwecks Errichtung von Stellflächen aufgeben
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Aufhebung eines Sondernutzungsrechts
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie wird ein Sondernutzungsrecht gegen den Willen des Berechtigten aufgehoben? (IMR 2018, 292)
Verfahrensgang
- AG Köln, 10.11.2015 - 215 C 148/13
- AG Köln, 15.01.2016 - 215 C 148/13
- LG Köln, 09.02.2017 - 29 S 223/15
- BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 776
- MDR 2018, 857
- NZM 2018, 568
- ZMR 2018, 681
- ZfIR 2018, 521
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (20)
- BGH, 21.10.2016 - V ZR 78/16
Wohnungseigentum: Änderung der in der Teilungserklärung zum Inhalt des …
Auszug aus BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17
Sie schränken damit die gesetzliche Befugnis jedes Wohnungseigentümers zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 Abs. 2 WEG ein (vgl. Senat…, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 31; Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, NJW-RR 2017, 712 Rn. 10;… Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, ZfIR 2017, 12 Rn. 14;… Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10).Die mit der Einräumung eines Sondernutzungsrechts getroffene Grundlagenentscheidung für den ausschließlichen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums durch einzelne Wohnungseigentümer und gegen dessen Mitgebrauch durch alle kann nur durch Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG oder durch den teilenden Eigentümer nach § 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 i.V.m. § 10 Abs. 2 WEG begründet oder geändert werden (vgl. Senat…, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 31; Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, NJW-RR 2017, 712 Rn. 10;… Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10).
Dies gilt auch, wenn das Sondernutzungsrecht - wie hier - in der Teilungserklärung bzw. in der Gemeinschaftsordnung begründet wurde, weil diese ab dem Zeitpunkt, von dem an sie von dem teilenden Eigentümer nicht mehr einseitig geändert werden kann, einer Vereinbarung gleichsteht (Senat…, Beschluss vom 13. September 2000 - V ZB 14/00, aaO; Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, aaO Rn. 25).
Eine Ausnahme hat der Senat nur in dem Sonderfall anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer die Beseitigung eines den Vereinbarungen nicht entsprechenden Zustands verlangt, den er hinzunehmen und an den er im Zusammenwirken mit den übrigen Wohnungseigentümern die Vereinbarungen anzupassen hat (vgl. Senat, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, WM 2004, 1551, 1556; Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, NJW-RR 2017, 712 Rn. 29).
Ansonsten muss sich jeder Wohnungseigentümer an die bestehenden Vereinbarungen halten, bis sie geändert oder ein darin vorgesehener anderer Gebrauch von Gemeinschafts- oder Sondereigentum genehmigt ist (vgl. Senat…, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 204/11, ZfIR 2012, 744 Rn. 9 f. für eine genehmigungsfähige, aber nicht genehmigte gewerbliche Nutzung einer Wohnung; Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, NJW-RR 2017, 712 Rn. 28 für eine änderungsbedürftige Bestimmung von Sondernutzungsrechten in der Gemeinschaftsordnung).
- BGH, 23.03.2018 - V ZR 307/16
Nutzung einer Teileigentumseinheit im "Ärztehaus" zu Wohnzwecken?
Auszug aus BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17
Mit der Einführung eines gesetzlichen Änderungs- oder Anpassungsanspruchs einerseits und der Ausweitung der Beschlusskompetenz der Gemeinschaft in § 16 Abs. 3 und 4 WEG andererseits hat sich der Gesetzgeber vielmehr auch für die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens entschieden, wonach ein von den gesetzlichen Regelungen und den geltenden Vereinbarungen abweichendes Verhalten erst verlangt werden kann, wenn die Änderung erfolgt ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 13. Juli 1995 - V ZB 6/94, aaO S. 312 f.; Urteil vom 28. März 2018 - V ZR 307/16, juris Rn. 17).Es soll und muss Klarheit darüber herrschen, ob und in welchem Umfang hierfür die gesetzlichen Bestimmungen oder davon abweichende Vereinbarungen maßgeblich sind (vgl. Senat, Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 307/16, juris Rn. 17).
Ähnlich wie die einredeweise Geltendmachung des Änderungsanspruchs nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG (dazu Senat, Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 307/16, juris) führte ein Anspruch auf einen der zu beanspruchenden Änderung der Vereinbarungen entsprechenden Mitgebrauch des Gemeinschaftseigentums auf der Sondernutzungsfläche eines Wohnungseigentümers dazu, dass der Alleingebrauch dieser Fläche eingeschränkt oder - wie hier - größtenteils aufgegeben würde, ohne dass es zu einer förmlichen Änderung der Gemeinschaftsordnung und, bei einer Eintragung der Vereinbarung nach § 10 Abs. 3 WEG im Grundbuch, zu deren Änderung kommt.
Die Rechtskraft des Urteils erstreckte sich aber nicht auf die Vorfrage nach dem Inhalt und der Ausgestaltung des Änderungsanspruchs, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - nur inzident geprüft und nicht zum Gegenstand eines eigenständigen Klage- oder Widerklageantrags gemacht würde (vgl. Senat, Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 307/16, juris Rn. 17).
- BGH, 26.02.2016 - V ZR 250/14
Wohnungseigentum: Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den …
Auszug aus BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17
Dazu können auch Maßnahmen zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Anforderungen gehören, wie etwa die Schaffung baurechtlich vorgesehener Stellplätze oder eines zweiten Rettungswegs (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 250/14, NJW 2016, 2181 Rn. 10 ff.;… Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 84/16, ZWE 2017, 177 Rn. 13).Sie gibt den Rahmen vor, der allerdings, soweit die Teilungserklärung keine Aussagen trifft, durch die bauordnungsrechtlichen Vorschriften und die Baugenehmigung auszufüllen ist (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 250/14, NJW 2016, 2181 Rn. 12).
- BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16
Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen
Auszug aus BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17
Sie schränken damit die gesetzliche Befugnis jedes Wohnungseigentümers zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 Abs. 2 WEG ein (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 31;… Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, NJW-RR 2017, 712 Rn. 10;… Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, ZfIR 2017, 12 Rn. 14;… Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10).Die mit der Einräumung eines Sondernutzungsrechts getroffene Grundlagenentscheidung für den ausschließlichen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums durch einzelne Wohnungseigentümer und gegen dessen Mitgebrauch durch alle kann nur durch Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG oder durch den teilenden Eigentümer nach § 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 i.V.m. § 10 Abs. 2 WEG begründet oder geändert werden (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 31;… Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, NJW-RR 2017, 712 Rn. 10;… Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10).
- BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11
Störung der Geschäftsgrundlage: Verweigerung der Mitwirkung an der …
Auszug aus BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17
Rn. 19 aa) Zwar hat der Senat einen unmittelbaren Anspruch auf ein der vorzunehmenden Änderung oder Regelung entsprechendes Verhalten bei der Anpassung eines Vertrages nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in § 313 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 30. September 2011 - V ZR 17/11, BGHZ 191, 139 Rn. 33 f.) und bei der Regelung der Benutzung eines gemeinschaftlichen Gegenstandes gemäß § 745 Abs. 2 BGB (Senat…, Urteil vom 19. September 2008 - V ZR 164/07, NJW 2008, 3703 Rn. 26) bejaht.Ihr Zweck erschöpft sich darin, den mit dem Vertrag angestrebten Leistungsaustausch unter den veränderten Umständen zur Durchführung zu bringen (vgl. Senat, Urteil vom 30. September 2011 - V ZR 17/11, BGHZ 191, 139 Rn. 25, 34;… J. Schmidt-Räntsch in: Artz/Gsell/Lorenz [Hrsg.], Zehn Jahre Schuldrechtsmodernisierung, S. 141, 166 f.; dies., ZJS 2012, 301, 309 f.).
- BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11
Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung …
Auszug aus BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17
Sie schränken damit die gesetzliche Befugnis jedes Wohnungseigentümers zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 Abs. 2 WEG ein (vgl. Senat…, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 31;… Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, NJW-RR 2017, 712 Rn. 10;… Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, ZfIR 2017, 12 Rn. 14; Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10).Die mit der Einräumung eines Sondernutzungsrechts getroffene Grundlagenentscheidung für den ausschließlichen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums durch einzelne Wohnungseigentümer und gegen dessen Mitgebrauch durch alle kann nur durch Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG oder durch den teilenden Eigentümer nach § 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 i.V.m. § 10 Abs. 2 WEG begründet oder geändert werden (vgl. Senat…, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 31;… Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, NJW-RR 2017, 712 Rn. 10; Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10).
- BGH, 11.05.2012 - V ZR 189/11
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz für die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum …
Auszug aus BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17
Nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG könnte zwar keine Veränderung der sachenrechtlichen Grundlagen verlangt werden (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 9).Die Eintragung ändert den Charakter des Sondernutzungsrechts nicht, sondern stellt nur sicher, dass die Vereinbarung auch gegenüber dem Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers gilt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11, aaO, Rn. 9; Beschluss vom 21. Dezember 1989 - V ZB 22/89, BGHZ 109, 396, 399).
- BGH, 13.09.2000 - V ZB 14/00
Löschung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch
Auszug aus BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17
Ebenso kann es schuldrechtlich nur durch eine Abänderung der Vereinbarung verändert oder als "actus contrarius" aufgehoben werden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2000 - V ZB 14/00, BGHZ 145, 133, 136).Dies gilt auch, wenn das Sondernutzungsrecht - wie hier - in der Teilungserklärung bzw. in der Gemeinschaftsordnung begründet wurde, weil diese ab dem Zeitpunkt, von dem an sie von dem teilenden Eigentümer nicht mehr einseitig geändert werden kann, einer Vereinbarung gleichsteht (Senat, Beschluss vom 13. September 2000 - V ZB 14/00, aaO;… Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, aaO Rn. 25).
- BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94
Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung
Auszug aus BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17
Es bedarf keiner "außergewöhnlichen" Umstände mehr, sondern nur "schwerwiegender"; das Festhalten an der geltenden Regelung muss nicht mehr "grob unbillig" sein, sondern nur "unbillig" (…BT-Drucks. 16/887, S. 18 f.; zum bisherigen Recht: Senat, Beschluss vom 13. Juli 1995 - V ZB 6/94, BGHZ 130, 304, 312).Mit der Einführung eines gesetzlichen Änderungs- oder Anpassungsanspruchs einerseits und der Ausweitung der Beschlusskompetenz der Gemeinschaft in § 16 Abs. 3 und 4 WEG andererseits hat sich der Gesetzgeber vielmehr auch für die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens entschieden, wonach ein von den gesetzlichen Regelungen und den geltenden Vereinbarungen abweichendes Verhalten erst verlangt werden kann, wenn die Änderung erfolgt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juli 1995 - V ZB 6/94, aaO S. 312 f.;… Urteil vom 28. März 2018 - V ZR 307/16, juris Rn. 17).
- BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von …
Auszug aus BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17
Eine Ausnahme hat der Senat nur in dem Sonderfall anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer die Beseitigung eines den Vereinbarungen nicht entsprechenden Zustands verlangt, den er hinzunehmen und an den er im Zusammenwirken mit den übrigen Wohnungseigentümern die Vereinbarungen anzupassen hat (vgl. Senat, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, WM 2004, 1551, 1556;… Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, NJW-RR 2017, 712 Rn. 29). - BGH, 13.07.2012 - V ZR 204/11
Von der Wohnungseigentümergemeinschaft ungenehmigte Tagesmuttertätigkeit in einer …
- BGH, 09.12.2016 - V ZR 84/16
Wohnungseigentum: Erfüllung der das Sondereigentum betreffenden …
- BGH, 13.10.2017 - V ZR 305/16
Wohnungseigentumssache: Ausübungsbefugnis des Verbands für den Individualanspruch …
- BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15
Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an …
- BGH, 19.09.2008 - V ZR 164/07
Rechtsstellung des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit und des Eigentümers des …
- BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer
- OLG Hamm, 03.08.2009 - 15 Wx 288/08
Sondernutzungsrecht; Gebrauchsregelung
- BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89
Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines …
- BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01
Überlassung von Stellplätzen an Wohnungseigentümer gegen angemessenen Ausgleich
- KG, 25.01.1999 - 24 W 1394/98
Ausgleichsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber den anderen Miteigentümern …
- BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17
Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau
Denn abgesehen davon, dass ein Anpassungsanspruch nicht Gegenstand des Verfahrens ist (vgl. hierzu Senat…, Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 307/16, juris Rn. 17; Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 65/17, juris Rn. 18 ff.), handelte es sich um einen äußerst gravierenden Eingriff in das Eigentumsrecht der betroffenen Eigentümer, die ihre Einheiten nicht mehr - wie zuvor - als Büro bzw. Laden nutzen könnten.Deshalb kann eine solche Anpassung der Gemeinschaftsordnung allenfalls in Ausnahmefällen als ultima ratio und regelmäßig nur gegen Zahlung einer entsprechenden Entschädigung in Betracht gezogen werden (vgl. Senat, Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 65/17, juris Rn. 16 a.E.).
- BGH, 20.03.2020 - V ZR 317/18
Wohnungseigentum: Abgrenzung zwischen Grundstücksnießbrauch und …
Rn. 37 (1) Ein Sondernutzungsrecht ist das durch Vereinbarung begründete Recht eines oder mehrerer Wohnungseigentümer, abweichend von der Regel des § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG Teile des Gemeinschaftseigentums unter Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer (negative Komponente) allein zu benutzen (positive Komponente; vgl. Senat…, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 279/11, NJW-RR 2012, 1157 Rn. 11;… Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZfIR 2017, 403 Rn. 31; Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 65/17, ZfIR 2018, 521 Rn. 8).Rn. 39 (a) Richtig ist allerdings, dass die Eintragung in das Grundbuch den rechtlichen Charakter des Sondernutzungsrechts nicht ändert (vgl. Senat, Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 65/17, ZfIR 2018, 521 Rn. 16).
Rn. 45 (bb) Können die übrigen Wohnungseigentümer ausnahmsweise gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG eine Änderung oder Aufhebung des Sondernutzungsrechts verlangen (vgl. dazu Senat, Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 65/17, ZfIR 2018, 521 Rn. 13), ist auch der Dienstbarkeitsberechtigte zur Zustimmung verpflichtet.
- BGH, 22.03.2019 - V ZR 298/16
Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung gegenüber übrigen Wohnungseigentümern
Die Inhaltsänderung kann daher ebenso wie die Aufhebung des Sondernutzungsrechts Gegenstand einer Vereinbarung im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG sein (vgl. Senat…, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11, NZM 2012, 613 Rn. 9; Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 65/17, ZfIR 2018, 521 Rn. 16).
- BGH, 20.11.2020 - V ZR 196/19
Wohnungseigentum: Entsprechende Anwendbarkeit der Regelungen über die …
Da die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 11 WEG unauflöslich ist, hat die Gemeinschaftsordnung für die Wohnungseigentümergemeinschaft eine ähnlich grundlegende Bedeutung wie die Satzung für einen Verein (vgl. Senat, Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 65/17, NJW-RR 2018, 776 Rn. 22;… Urteil vom 22. März 2019 - V ZR 298/16, ZWE 2019, 318 Rn. 11). - BGH, 27.02.2026 - V ZR 219/24
Zum Umfang der Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer …
Sie sind durch Wahl einer wirtschaftlich vernünftigen (Kosten-Nutzen-Analyse) sowie marktüblichen und im Einzelfall sachgerechten, gegebenenfalls anhand der Baubeschreibung und etwaiger Baugenehmigungen auszurichtenden Ausführung unter Beachtung der Vorschriften des öffentlichen Rechts zu ergänzen (vgl. Senat, Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 65/17, NZM 2018, 568 Rn. 25; Schneider, DNotZ 2025, 582, 588 f.). - BGH, 20.12.2024 - V ZR 243/23
Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Errichtung der Anlage nach …
Rn. 8 c) Ist also das Binnenverhältnis zwischen den Erwerbern und der GdWE entstanden, kann nach ständiger Senatsrechtsprechung jeder Wohnungseigentümer im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG) verlangen, dass das Gemeinschaftseigentum erstmals in einen der Teilungserklärung entsprechenden - mithin plangerechten - Zustand versetzt wird (vgl. Senat…, Urteil vom 14. November 2014 - V ZR 118/13, NJW 2015, 2027 Rn. 20;… Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 7, 24; Urteil vom 22. März 2018 - V ZR 65/17, NJW-RR 2018, 776 Rn. 25;… Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NJW 2018, 3238 Rn. 10, 18). - BGH, 18.01.2019 - V ZR 72/18
Antrag auf Herabsetzung der Stimmkraft des Eigentümers von sog. …
Rn. 15 a) Diese Vorschrift begründet einen (Individual-)Anspruch jedes Wohnungs- oder Teileigentümers gegen die anderen Miteigentümer auf Abschluss einer Vereinbarung, wenn ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer, unbillig erscheint (vgl. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 131/10, ZWE 2011, 170, 171;… Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, ZWE 2016, 453 Rn. 27; Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 65/17, ZfIR 2018, 521 Rn. 16). - BGH, 24.10.2025 - V ZR 129/24
Wirksamkeit der Vereinbarung der Vertragsstrafe in der Gemeinschaftsordnung; …
Rn. 25 (2) Soweit das Berufungsgericht der Entscheidung des Senats vom 23. März 2018 (V ZR 65/17, NZM 2018, 568 Rn. 10 ff.) entnimmt, dass die Vorschrift des § 10 Abs. 2 WEG der richterlichen Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Strafe entgegenstehe, geht dies fehl. - LG München I, 22.12.2025 - 1 S 4433/24
Sondernutzungsrecht, Gemeinschaftseigentum, Brandschutzkonzept, …
Das Ziel, dauerhaft klare Verhältnisse unter den Wohnungseigentümern zu gewährleisten, würde nämlich verfehlt, wenn einem Wohnungseigentümer und damit der GdWE gem. § 10 VI Satz 3 WEG aF bzw. nunmehr gem. § 14 I Nr. 1 WEG und § 9a II WEG i. V. mit § 1004 I BGB das Recht eingeräumt würde, von den (übrigen) Wohnungseigentümern einen Gebrauch des Gemeinschaftseigentums zu verlangen, der einer erst noch vorzunehmenden Änderung der Vereinbarungen entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 23.03.2018, Az: V ZR 65/17, juris Rn 23).Daher muss sich jeder Wohnungseigentümer und muss sich folglich auch die GdWE an die bestehenden Vereinbarungen halten, bis sie geändert oder ein darin vorgesehener anderer Gebrauch von Gemeinschafts- oder Sondereigentum genehmigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.03.2018, Az: V ZR 65/17, juris Rn 24).
- BGH, 27.01.2026 - V ZR 219/24
Steckengebliebener Bau: Umfang der Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft?
Sie sind durch Wahl einer wirtschaftlich vernünftigen (Kosten-Nutzen-Analyse) sowie marktüblichen und im Einzelfall sachgerechten, gegebenenfalls anhand der Baubeschreibung und etwaiger Baugenehmigungen auszurichtenden Ausführung unter Beachtung der Vorschriften des öffentlichen Rechts zu ergänzen (vgl. Senat, Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 65/17, NZM 2018, 568 Rn. 25; Schneider, DNotZ 2025, 582, 588 f.). - LG Berlin II, 18.06.2024 - 56 S 9/24
Wirksamkeit eines Grundlagenbeschlusses zur Anbringung von Balkonkraftwerken
- LG München I, 19.12.2018 - 1 S 390/18
Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts an einem nachträglich errichteten …
- LG München I, 19.12.2018 - 1 S 391/18
Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts
- AG München, 21.03.2024 - 1293 C 8530/22
Unzulässiger Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Installation …
- AG Hamburg-St. Georg, 27.01.2023 - 980a C 15/22
(Neu-)Aufteilung: Wer muss Änderung der Teilungserklärung beschließen?
- LG Heilbronn, 13.10.2022 - 11 O 59/22
Grenzen einer "Änderungsvollmacht"?
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