Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.03.2008

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   BGH, 19.12.2007 - 2 StR 457/07   

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BGH, 19.12.2007 - 2 StR 457/07 (https://dejure.org/2007,7253)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2007 - 2 StR 457/07 (https://dejure.org/2007,7253)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07 (https://dejure.org/2007,7253)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mehrfacher unberechtigter Einsatz einer fremden Bankkarte an ein und demselben Geldautomaten als unselbstständige Einzelakte eines einheitlichen Computerbetrugs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 263 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263a
    Tatbegriff bei mehrfachem Einsatz derselben Kreditkarte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2008, 220
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.2006 - 2 StR 461/05

    Zulässigkeit der Besetzungsrüge (Mitteilung des maßgeblichen

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 457/07
    b) Unter diesen Umständen, also bei mehrfachem unberechtigtem Einsatz einer fremden Karte an ein und demselben Geldautomaten innerhalb kürzester Zeit bei von vornherein auf die Erlangung einer möglichst großen Bargeldsumme gerichteten Vorsatz, sind die einzelnen Zugriffsversuche nicht als selbständige Taten, sondern als Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a StGB im materiellrechtlichen Sinne anzusehen (BGH, Beschl. vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595; BGH, Beschl. vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02; vgl. dazu auch Senatsurt. vom 13. Januar 2006 - 2 StR 461/05, insoweit in NStZ-RR 2006, 183 nicht abgedruckt; Senatsbeschl. vom 4. Juni 2003 - 2 StR 169/03; Fischer StGB 55. Aufl. vor § 52 Rdn. 4, 41; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. vor § 52 Rdn. 13, 35).
  • BGH, 04.06.2003 - 2 StR 169/03

    Strafzumessung (Tatmehrheit; Tateinheiten; Schuldspruchänderung und Beschwer;

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 457/07
    b) Unter diesen Umständen, also bei mehrfachem unberechtigtem Einsatz einer fremden Karte an ein und demselben Geldautomaten innerhalb kürzester Zeit bei von vornherein auf die Erlangung einer möglichst großen Bargeldsumme gerichteten Vorsatz, sind die einzelnen Zugriffsversuche nicht als selbständige Taten, sondern als Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a StGB im materiellrechtlichen Sinne anzusehen (BGH, Beschl. vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595; BGH, Beschl. vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02; vgl. dazu auch Senatsurt. vom 13. Januar 2006 - 2 StR 461/05, insoweit in NStZ-RR 2006, 183 nicht abgedruckt; Senatsbeschl. vom 4. Juni 2003 - 2 StR 169/03; Fischer StGB 55. Aufl. vor § 52 Rdn. 4, 41; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. vor § 52 Rdn. 13, 35).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 457/07
    Da die unselbständigen Einzelakte als solche bewiesen sind, kam ein Teilfreispruch nicht in Betracht (vgl. BGHSt 44, 196, 202).
  • BGH, 21.11.2002 - 4 StR 448/02

    Computerbetrug (Konkurrenzen; natürliche Handlungseinheit bei

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 457/07
    b) Unter diesen Umständen, also bei mehrfachem unberechtigtem Einsatz einer fremden Karte an ein und demselben Geldautomaten innerhalb kürzester Zeit bei von vornherein auf die Erlangung einer möglichst großen Bargeldsumme gerichteten Vorsatz, sind die einzelnen Zugriffsversuche nicht als selbständige Taten, sondern als Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a StGB im materiellrechtlichen Sinne anzusehen (BGH, Beschl. vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595; BGH, Beschl. vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02; vgl. dazu auch Senatsurt. vom 13. Januar 2006 - 2 StR 461/05, insoweit in NStZ-RR 2006, 183 nicht abgedruckt; Senatsbeschl. vom 4. Juni 2003 - 2 StR 169/03; Fischer StGB 55. Aufl. vor § 52 Rdn. 4, 41; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. vor § 52 Rdn. 13, 35).
  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erforderliche Bildung der

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 457/07
    b) Unter diesen Umständen, also bei mehrfachem unberechtigtem Einsatz einer fremden Karte an ein und demselben Geldautomaten innerhalb kürzester Zeit bei von vornherein auf die Erlangung einer möglichst großen Bargeldsumme gerichteten Vorsatz, sind die einzelnen Zugriffsversuche nicht als selbständige Taten, sondern als Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a StGB im materiellrechtlichen Sinne anzusehen (BGH, Beschl. vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595; BGH, Beschl. vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02; vgl. dazu auch Senatsurt. vom 13. Januar 2006 - 2 StR 461/05, insoweit in NStZ-RR 2006, 183 nicht abgedruckt; Senatsbeschl. vom 4. Juni 2003 - 2 StR 169/03; Fischer StGB 55. Aufl. vor § 52 Rdn. 4, 41; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. vor § 52 Rdn. 13, 35).
  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 432/10

    Diebstahl (Beendigung; sukzessive Mittäterschaft); Bande (Tat als Ausfluss der

    Denn falls der Angeklagte S. zusammen mit dem gesondert Verfolgten N. mit nur einer EC-Karte innerhalb kurzer Zeit Geld einmal am Automaten in dem Café und zweimal am Automaten im Spielcenter abgehoben haben sollte, stellen sich die einzelnen Zugriffe an ein und demselben Geldautomaten im Spielcenter nicht als selbständige Taten, sondern als Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a Abs. 1 StGB im materiellrechtlichen Sinne dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07; vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02; vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, insoweit in NStZ 2001, 595 nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 492/16

    Strafzumessung (Verschlechterungsverbot bei Aufhebung einer Gesamtstrafe; keine

    Hätte der Angeklagte mehrere Überweisungen durch gleichzeitige Abgabe der Überweisungsträger bei der Bank oder in anderer Weise in hinreichend kurzer zeitlicher Abfolge auf Grundlage eines einheitlichen Tatentschlusses veranlasst, läge die Annahme natürlicher Handlungseinheit nahe, auch wenn die Geldbeträge auf verschiedene Bankkonten des Angeklagten überwiesen worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05, NStZ 2006, 100; vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, wistra 2008, 220 f.; vom 15. Januar 2008 - 4 StR 648/07, wistra 2008, 182 f.; vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NStZ 2008, 281 f.; vom 11. September 2014 - 4 StR 207/14, wistra 2015, 17 und vom 26. November 2015 - 2 StR 144/15, wistra 2016, 152 f.).
  • BGH, 26.11.2015 - 2 StR 144/15

    Untreue (Abgrenzung von Begehung durch Tun und durch Unterlassen:

    Hätte der Angeklagte mehrere Überweisungsträger jeweils am selben Tag bei der C. eingereicht oder hätte er die beiden Überweisungen am 30. Mai 2012 aufgrund eines einheitlichen Tatentschlusses veranlasst, so läge die Annahme natürlicher Handlungseinheit nahe, auch wenn die Geldbeträge - wie festgestellt - auf verschiedene Konten des Angeklagten überwiesen worden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05, NStZ 2006, 100; BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 207/14, wistra 2015, 17; Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395; für den mehrfachen Einsatz einer entwendeten Kreditkarte an einem Geldautomaten vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, wistra 2008, 220 f.).
  • BGH, 04.02.2020 - 3 StR 475/19

    Computerbetrug (mehrfacher unberechtigter Einsatz einer fremden Bankkarte;

    Bei mehrfachem unberechtigtem Einsatz einer fremden Karte an demselben Geldautomaten innerhalb kürzester Zeit stellen sich die einzelnen Zugriffe nicht als selbständige Taten, sondern als Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a StGB im materiellrechtlichen Sinne dar (BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, wistra 2008, 220 f.; vom 17. Februar 2014 - 3 StR 578/14, BGHR StGB § 263a Konkurrenzen 3).
  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 56/22

    Verfahrensrüge betreffend eine Verletzung der Vorschriften zur Verständigung

    bb) Unter diesen Umständen sind die beiden Zugriffe nicht als selbständige Taten, sondern als Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a StGB im materiell-rechtlichen Sinne anzusehen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, wistra 2008, 220; BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2015 - 3 StR 578/14, BGHR StGB § 263a Konkurrenzen 3, vom 4. Juni 2019 - 4 StR 148/19 und vom 23. Juni 2020 - 5 StR 164/20, StV 2021, 36; LK-StGB/Rissing-van-Saan, 13. Aufl., vor § 52 Rn. 13, 40).
  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 164/20

    Neufassung des Schuldspruchs nach fehlerhafter konkurrenzrechtlicher Beurteilung

    Bei mehrfachem unberechtigtem Einsatz einer fremden ec-Karte an demselben Geldautomaten innerhalb kürzester Zeit - mit von vornherein auf die Erlangung einer möglichst großen Bargeldsumme gerichtetem Vorsatz - stellen die einzelnen Zugriffe eine einheitliche Tat nach § 263a StGB im materiellrechtlichen Sinne dar (BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07; vom 17. Februar 2015 - 3 StR 578/14; vom 4. Juni 2019 - 4 StR 148/19).
  • BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15

    Natürliche Handlungseinheit bei aufeinanderfolgenden Fällen des Computerbetruges

    Dies gilt, unabhängig von der genauen zeitlichen Reihenfolge, auch für das Zusammentreffen einer erfolgreichen Abhebung mit einem fehlgeschlagenen Versuch (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 82/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis (keine Katalogtat; Gesamtwürdigung von Tatumständen

    aa) Denn die jeweils am 17. Mai 2018 um 7.44 Uhr, 7.46 Uhr und 7.47 Uhr - mithin in kurzem zeitlichen Abstand - mit derselben EC-Karte am selben Geldautomaten der Bankfiliale getätigten Abhebungen bilden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in natürlicher Handlungseinheit stehende Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2015 - 1 StR 50/15, vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, jeweils mwN).
  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Die Kammer hat die Fälle der Anklage, in denen T B eine Karte mehrfach an einem Geldautomaten innerhalb kurzer Zeit einsetzte, um einen möglichst hohen Geldbetrag zu erlangen, als eine einheitliche Tat im materiellen Sinne gewertet (vgl. hierzu Fischer , StGB, 59. Aufl., § 263a Rn. 37; BGH 2 StR 457/07 - juris Rn. 4).
  • BGH, 17.02.2015 - 3 StR 578/14

    Einheitliche Tat des Computerbetrugs bei mehrfachem unberechtigtem Einsatz einer

    Bei mehrfachem unberechtigtem Einsatz einer fremden Karte an demselben Geldautomaten innerhalb kürzester Zeit stellen sich die einzelnen Zugriffe nicht als selbständige Taten, sondern als Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a StGB im materiellrechtlichen Sinne dar (BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, wistra 2008, 220; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 19).
  • AG Pirmasens, 20.01.2015 - 1 Ls 4117 Js 13049/14

    Eröffnungsverfahren in Strafsachen: Tateinheitlicher Computerbetrug bei mehreren

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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2008 - 2 StR 44/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7061
BGH, 07.03.2008 - 2 StR 44/08 (https://dejure.org/2008,7061)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2008 - 2 StR 44/08 (https://dejure.org/2008,7061)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2008 - 2 StR 44/08 (https://dejure.org/2008,7061)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßige und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion durch Entgegennahme und anschließender Gebrauch der Karten; Darstellung von Beschaffung und Gebrauch einer Geldkarte mit Garantiefunktion als eine Tat

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 152 b
    Beschaffen und Gebrauch der Karte bzw. Karten als eine Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 568
  • wistra 2008, 220
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Sichverschaffen;

    Auszug aus BGH, 07.03.2008 - 2 StR 44/08
    Nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 26. Januar 2005 (NStZ 2005, 329) bildet die Beschaffung (als Vorbereitungsakt) mit dem Gebrauch (als Ausführungsakt) eine einzige Tat, wenn der Täter eine Zahlungskarte mit Garantiefunktion in der Absicht erwirbt, diese alsbald einzusetzen.
  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 439/09

    Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit

    d) Der Senat hat jedoch in den Schuldsprüchen gegen die drei Angeklagten die Zahl der verabredeten und tateinheitlich zu begehenden Einzelfälle aufgenommen (vgl. auch Senat NStZ 2008, 568 sowie allgemein BGHSt 49, 177, 185; Senat, Beschl. v. 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09).
  • BGH, 27.02.2013 - 4 StR 6/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Tateinheit; Verhältnis zum

    Die Beschaffung einer gefälschten Zahlungskarte und deren anschließender Gebrauch bilden eine einzige Tat der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion, wenn der Täter sie in der Absicht erwirbt, sie alsbald einzusetzen (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00, BGHR StGB § 152a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1; vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, NStZ 2005, 329; vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568; vom 28. September 2010 - 5 StR 383/10, wistra 2010, 482), und zwar auch bei mehrfacher absichtsgemäßer Verwendung (BGH, Beschluss vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 aaO; Erb in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 152a Rn. 17; vgl. NK-Puppe, StGB, 3. Aufl., § 152b Rn. 28).

    Ebenso stellt der gleichzeitige Erwerb mehrerer gefälschter Zahlungskarten in Gebrauchsabsicht nur eine einzige Tat im Rechtssinne dar (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 aaO; vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08 aaO; vom 28. September 2010 - 5 StR 383/10 aaO).

  • BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Maestro-Karte); Tateinheit

    Kreditkarten sind Zahlungskarten mit Garantiefunktion (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568; Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 280).
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