Hier: Gesetzesfassung vor Änderung durch das Grundsteuer-Reformgesetz | Zur neuen Fassung
Bewertungsgesetz a.F.
Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 203) |
Erster Abschnitt - Einheitsbewertung (§§ 19 - 109a) |
B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§§ 33 - 67) |
I. Allgemeines (§§ 33 - 49) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ BewG a.F. (https://dejure.org/gesetze/0BewG02122019/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Bewertungsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/0BewG02122019/__paste_norm__.html)
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1Der Wert für den Wohnteil (Wohnungswert) wird nach den Vorschriften ermittelt, die beim Grundvermögen für die Bewertung der Mietwohngrundstücke im Ertragswertverfahren (§§ 71, 78 bis 82 und 91) gelten. 2Bei der Schätzung der üblichen Miete (§ 79 Abs. 2) sind die Besonderheiten, die sich aus der Lage der Gebäude oder Gebäudeteile im Betrieb ergeben, zu berücksichtigen. 3Der ermittelte Betrag ist um 15 Prozent zu vermindern.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13.12.2006
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2007 | Jahressteuergesetz 2007 | 13.12.2006 |
§ 33Begriff des land-
und forstwirtschaft-
lichen Vermögens § 34Betrieb der Land- und Forstwirtschaft § 35Bewertungsstichtag § 36Bewertungsgrundsätze § 37Ermittlung des Ertragswerts § 38Vergleichszahl, Ertragsbedingungen § 39Bewertungs-
stützpunkte § 40Ermittlung des Vergleichswerts § 41Abschläge und Zuschläge § 42Nebenbetriebe § 43Abbauland § 44Geringstland § 45Unland § 46Wirtschaftswert § 47Wohnungswert § 48Zusammensetzung des Einheitswerts § 48aEinheitswert bestimmter intensiv genutzter Flächen § 49(weggefallen)
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und forstwirtschaft-
lichen Vermögens § 34Betrieb der Land- und Forstwirtschaft § 35Bewertungsstichtag § 36Bewertungsgrundsätze § 37Ermittlung des Ertragswerts § 38Vergleichszahl, Ertragsbedingungen § 39Bewertungs-
stützpunkte § 40Ermittlung des Vergleichswerts § 41Abschläge und Zuschläge § 42Nebenbetriebe § 43Abbauland § 44Geringstland § 45Unland § 46Wirtschaftswert § 47Wohnungswert § 48Zusammensetzung des Einheitswerts § 48aEinheitswert bestimmter intensiv genutzter Flächen § 49(weggefallen)