Zur nun geltenden Fassung von § 102 VVG. § 102 VVG a.F. entspricht: § 143 Abs. 1 VVG n.F.
Versicherungsvertragsgesetz a.F.
2. Abschnitt - Schadensversicherung (§§ 49 - 158) |
2. Titel - Feuerversicherung (§§ 81 - 107c) |
(1) 1Ist bei der Gebäudeversicherung der Versicherer wegen des Verhaltens des Versicherungsnehmers von der Verpflichtung zur Leistung frei, so bleibt gleichwohl seine Verpflichtung gegenüber einem Hypothekengläubiger bestehen. 2Das gleiche gilt, wenn der Versicherer nach dem Eintritt des Versicherungsfalls von dem Vertrag zurücktritt oder den Vertrag anficht.
(2) 1Absatz 1 Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Versicherer leistungsfrei ist, weil die Prämie nicht gezahlt worden ist. 2Hat jedoch der Hypothekengläubiger seine Hypothek dem Versicherer angemeldet, so bleibt im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung einer Folgeprämie die Verpflichtung des Versicherers gegenüber dem Hypothekengläubiger bis zum Ablauf eines Monats von dem Zeitpunkt an bestehen, in welchem dem Hypothekengläubiger die Bestimmung der Zahlungsfrist oder, wenn diese Mitteilung unterblieben ist, die Kündigung mitgeteilt worden ist.
Rechtsprechung zu § 102 VVG a.F.
57 Entscheidungen zu § 102 VVG a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 02.03.2005 - IV ZR 212/04
Voraussetzungen des Rangrücktritts
- BGH, 04.12.1996 - IV ZR 143/95
Mangelnde Werthaltigkeit eines Grundpfandrechts in einer dem Versicherungsfall ...
- OLG Jena, 20.08.2020 - 4 U 643/19
Feuerversicherung; Verwertung des Inhalts beigezogener Akten; Verwertung von ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Jena, 28.08.2020 - 4 U 643/19
Leistungsfreiheit der Feuerversicherung bei fehlender unverzüglicher Anzeige ...
- OLG Jena, 28.08.2020 - 4 U 643/19
- OLG Hamm, 18.06.2002 - 15 W 105/01
Rangrücktritt des auf den Versicherer übergegangenen Grundpfandrechts
- BGH, 08.10.2009 - IV ZR 346/07
Geltendmachung von Forderungen aus Grundpfandrechten durch den ...
- BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 100/88
Verpflichtung des Gebäudeversicherers gegenüber dem Hypothekengläubiger
- OLG Hamm, 06.07.2012 - 20 U 102/11
Doppelversicherung, Mehrfachversicherung
- OLG München, 27.03.2015 - 25 U 3746/14
Zur Leistungsfreiheit des Feuerversicherers bei Brandlegung durch den ...
- OLG Hamburg, 04.06.1996 - 9 U 222/94
Erbbaurecht; Grundschuld; Anwendbarkeit
Querverweise
Auf § 102 VVG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz VVG (EGVVG)
- Art. 5 (Rechte der Gläubiger von Grundpfandrechten)