Sie sehen hier die alte Fassung des VVG. Das Gesetz gilt seit dem 1.1.2008 in einer neuen Fassung.
Zur nun geltenden Fassung von § 160 VVG. § 160 VVG a.F. entspricht: § 151 VVG n.F.
Zur nun geltenden Fassung von § 160 VVG. § 160 VVG a.F. entspricht: § 151 VVG n.F.
Versicherungsvertragsgesetz a.F.
| 3. Abschnitt - Lebensversicherung (§§ 159 - 178a) |
| 1. Titel - Lebensversicherung (§§ 159 - 178) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Versicherungsvertragsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 160 VVG a.F.
Entscheidung zu § 160 VVG a.F. in unserer Datenbank:
- BSG, 13.08.1965 - 1 RA 207/62
Rentenversicherung - Beitragsbefreiung - Befreiungsvoraussetzungen - ...