Zur nun geltenden Fassung von § 40 VVG. § 40 VVG a.F. entspricht: § 39 VVG n.F.
Versicherungsvertragsgesetz a.F.
| 1. Abschnitt - Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige (§§ 1 - 48e) |
| 3. Titel - Prämie (§§ 35 - 42) |
(1) 1Wird das Versicherungsverhältnis wegen Verletzung einer Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung auf Grund der Vorschriften des zweiten Titels durch Kündigung oder Rücktritt aufgehoben oder wird der Versicherungsvertrag durch den Versicherer angefochten, so gebührt dem Versicherer gleichwohl die Prämie bis zum Schluß der Versicherungsperiode, in der er von der Verletzung der Obliegenheit, der Gefahrerhöhung oder von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. 2Wird die Kündigung erst in der folgenden Versicherungsperiode wirksam, so gebührt ihm die Prämie bis zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
(2) 1Wird das Versicherungsverhältnis wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Prämie nach § 39 gekündigt, so gebührt dem Versicherer die Prämie bis zur Beendigung der laufenden Versicherungsperiode. 2Tritt der Versicherer nach § 38 Abs. 1 zurück, so kann er nur eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
(3) Endigt das Versicherungsverhältnis nach § 13 oder wird es vom Versicherer auf Grund einer Vereinbarung nach § 14 gekündigt, so kann der Versicherungsnehmer den auf die Zeit nach der Beendigung des Versicherungsverhältnisses entfallenden Teil der Prämie unter Abzug der für diese Zeit aufgewendeten Kosten zurückfordern.
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Rechtsprechung zu § 40 VVG a.F.
94 Entscheidungen zu § 40 VVG a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 19.11.2025 - IV ZR 84/25
Bestimmen der Höhe der dem Versicherer nach erfolgter Anfechtung wegen ...
- BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 645/95
Verfassungsmäpigkeit von § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG
- BGH, 01.06.2005 - IV ZR 46/04
Rechtsstellung des Versicherers nach wirksame Anfechtung des ...
- OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99
Rechtsfolgen der Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger ...
- BGH, 02.10.1991 - IV ZR 249/90
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 40 Abs. 2 S. 2 VVG
- BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 51/95
Verfassungsmäßigkeit des § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG
- BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 14/84
Unzulässige Normenkontrolle bezüglich § 40 VVG
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 107/00
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- AG Reutlingen, 23.03.1995 - 14 C 53/95
Anspruch auf Versicherungsprämie aus einer Kfz-Haftpflicht- und einer ...