Sie sehen hier das WHG in der am 1.3.2010 außer Kraft getretenen Fassung. Zur neuen Fassung von § 27 WHG.
Wasserhaushaltsgesetz a.F.
Zweiter Teil - Bestimmungen für oberirdische Gewässer (§§ 23 - 32) |
Zweiter Abschnitt - Bewirtschaftungsziele und -anforderungen (§§ 25a - 27) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Wasserhaushaltsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/0WHG28022010/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 27 WHG a.F.
15 Entscheidungen zu § 27 WHG a.F. in unserer Datenbank:
- BVerwG, 31.10.1975 - IV C 8.74
Revisibilität nichtrevisiblen Rechts - Oberirdische Gewässer - Bestandteil einer ...
- VG Koblenz, 29.11.1990 - 1 K 1041/89
Anspruch auf Beseitigung eines Entlastungskanals (Regenauslaßleitung) und eines ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.1997 - 9 A 4821/95
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 19.04.2007 - 7 LC 67/05
Verpflichtung des Betreibers einer Ölheizung zur hydraulischen Sanierung des ...
- BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 30.88
Benutzungserlaubnis - Wasserwirtschaftliche Belange - Gesundheits- und ...
- BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 48.86
Abwasserabgabe - Grundlast - Bezugswert - Mischkanalisation - Behördliche ...
- VG Koblenz, 18.01.2000 - 1 K 1332/99
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage ohne Durchführung eines Vorverfahrens; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1997 - 9 A 4775/95
Streit um die Erhebung von Entwässerungsgebühren für ein Grundstück mit einer ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1997 - 9 A 3959/95