Arzneimittelgesetz
Siebter Abschnitt - Abgabe von Arzneimitteln (§§ 43 - 53) |
(1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach Anhörung von Sachverständigen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Arzneimittel im Sinne des § 44 vom Verkehr außerhalb der Apotheken auszuschließen, soweit auch bei bestimmungsgemäßem oder bei gewohnheitsmäßigem Gebrauch eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der menschlichen Gesundheit zu befürchten ist.
(2) Die Rechtsverordnung nach Absatz 1 kann auf bestimmte Dosierungen, Anwendungsgebiete oder Darreichungsformen beschränkt werden.
(3) Die Rechtsverordnung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, soweit es sich um radioaktive Arzneimittel und um Arzneimittel handelt, bei deren Herstellung ionisierende Strahlen verwendet werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 27.09.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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28.01.2022 | Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften | 27.09.2021 | |
27.06.2020 | Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 19.06.2020 | |
08.09.2015 | Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.08.2015 |
pflicht § 49(weggefallen) § 50Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln § 51Abgabe im Reisegewerbe § 52Verbot der Selbstbedienung § 52aGroßhandel mit Arzneimitteln § 52bBereitstellung von Arzneimitteln § 52cArzneimittel-
vermittlung § 53Anhörung von Sachverständigen
Rechtsprechung zu § 46 AMG
7 Entscheidungen zu § 46 AMG in unserer Datenbank:
- BGH, 09.10.2008 - I ZR 100/04
Schoenenberger Artischockensaft
- VG Köln, 21.03.2006 - 7 K 7593/01
Unterscheidung von apothekenpflichtigen Heilmittel und freiverkäuflichen ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 13 A 4643/06
Anspruch auf Nachzulassung einer begehrten Dosierung eines Arzneimittels nach ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - 13 A 4644/06
Antrag auf Aufnahme eines Arzneimittels in die sogenannte Traditionsliste nach § ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 13 A 4246/03
Sinn und Zweck des § 109a Abs. 3 Satz 3 Arzneimittelgesetz (AMG); ...
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
Selbstbedienung bei Arzneimitteln
- OVG Saarland, 13.01.1998 - 1 Q 151/97
Gewerberecht: Untersagung des Versandhandels mit Arzneimitteln
Querverweise
Auf § 46 AMG verweisen folgende Vorschriften:
- Arzneimittelgesetz (AMG)
- Abgabe von Arzneimitteln
- Überleitungs- und Übergangsvorschriften
- Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts
- § 109a