Aufenthaltsverordnung
| Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 2 - 43) |
| Abschnitt 2 - Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels (§§ 15- 30) |
| Unterabschnitt 2 - Befreiungen für Inhaber bestimmter Ausweise (§§ 18 - 22) |
Inhaber von Grenzgängerkarten sind für die Einreise, den Aufenthalt und für die in der Grenzgängerkarte bezeichnete Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
Vorschrift neugefaßt durch das Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung vom 18.12.2015
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.12.2015 | Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung | 18.12.2015 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 21 AufenthV
2 Entscheidungen zu § 21 AufenthV in unserer Datenbank:
- OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2023 - 4 MB 18/23
Notwendigkeit eines Vander Elst-Visums zur Einreise für in einem anderen ...
- VG Berlin, 28.09.2016 - 8 K 100.16