Aufenthaltsverordnung
| Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 2 - 43) |
| Abschnitt 2 - Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels (§§ 15- 30) |
| Unterabschnitt 2 - Befreiungen für Inhaber bestimmter Ausweise (§§ 18 - 22) |
1Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge oder für Staatenlose sind für die Einreise und den Kurzaufenthalt vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, sofern
| 1. | der Reiseausweis von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz oder von einem in Anhang II der Verordnung (EU) 1806/2018 aufgeführten Staat ausgestellt wurde, | |
| 2. | der Reiseausweis eine Rückkehrberechtigung enthält, die bei der Einreise noch mindestens vier Monate gültig ist und | |
| 3. | sie keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 bezeichneten ausüben. |
2Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge, die von einem der in Anlage A Nr. 3 genannten Staaten ausgestellt wurden.
Fassung aufgrund der Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung vom 23.03.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2020 | Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung | 23.03.2020 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 18 AufenthV
34 Entscheidungen zu § 18 AufenthV in unserer Datenbank:
- OVG Bremen, 09.03.2020 - 2 B 318/19
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Verfügung des Migrationsamtes bezüglich der ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2024 - 2 L 62/22
Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- LSG Bayern, 09.03.2023 - L 8 AY 110/22
Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 4 AsylbLG erfordert ein pflichtwidriges ...
- LSG Bayern, 09.03.2023 - L 8 AY 135/22
Voraussetzungen einer Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 4 AsylbLG
- VG Saarlouis, 04.08.2015 - 3 K 1955/14
Sicherer Drittstaat Bulgarien; Mängel im Asylsystem
- VG Potsdam, 03.11.2014 - 6 L 1047/14
Somalia: Eilantrag wird abgelehnt; vorherige Zustimmung des betroffenen ...
- VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 L 2099/14
Mängel im Asylsystem und bezüglich der Aufnahmebedingungen in Bulgarien
- VG Saarlouis, 01.09.2015 - 3 K 2097/14
Syrien: Asylanspruch zu Recht abgelehnt, Klaglosstellung hinsichtlich ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 18 B 387/15
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines in einem anderen ...
- VG Berlin, 29.01.2009 - 24 A 328.08
Rechtsfolge der Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlose
§ 18 AufenthV in Nachschlagewerken
- § 18 AufenthV wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Reiseausweis für Flüchtlinge
Reiseausweis für Staatenlose