Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 2 - Eingehung der Ehe (§§ 1303 - 1312) |
| Untertitel 4 - Eheschließung (§§ 1310 - 1312) |
(1) 1Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. 2Der Standesbeamte darf seine Mitwirkung an der Eheschließung nicht verweigern, wenn die Voraussetzungen der Eheschließung vorliegen. 3Der Standesbeamte muss seine Mitwirkung verweigern, wenn
| 1. | offenkundig ist, dass die Ehe nach § 1314 Absatz 2 aufhebbar wäre, oder | |
| 2. | nach Artikel 13 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche die beabsichtigte Ehe unwirksam wäre oder die Aufhebung der Ehe in Betracht kommt. |
(2) Als Standesbeamter gilt auch, wer, ohne Standesbeamter zu sein, das Amt eines Standesbeamten öffentlich ausgeübt und die Ehe in das Eheregister eingetragen hat.
(3) Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Ehegatten erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, und
und die Ehegatten seitdem zehn Jahre oder bis zum Tode eines der Ehegatten, mindestens jedoch fünf Jahre, als Ehegatten miteinander gelebt haben.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.07.2017
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 22.07.2017 | Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen | 17.07.2017 | |
| 01.01.2009 | Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) | 19.02.2007 |
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Rechtsprechung zu § 1310 BGB
184 Entscheidungen zu § 1310 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Bamberg, 15.07.2026 - 12 Wx 2/25
Online-Trauung, Online-Eheschließung, Konsulartrauung, Somalia., Konsularische ...
Zum selben Verfahren:
- AG Coburg, 03.12.2025 - 13 III 15/25
Eheschließung, Videotelefonie, Formwirksamkeit, Auslandsvertretung, ...
- OLG Bamberg, 15.07.2026 - 12 Wx 2/25e
Online-Trauung; Online-Eheschließung; Konsulartrauung; Somalia
- AG Coburg, 03.12.2025 - 13 III 15/25
- BGH, 06.05.2026 - XII ZB 313/25
Wirksamkeit einer in Deutschland nach dem Ritus der griechischorthodoxen Kirche ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 06.06.2025 - 17 UF 96/23
Frage der Wirksamkeit einer nach griechisch-orthodoxem Ritus in Deutschland ...
- OLG Stuttgart, 06.06.2025 - 17 UF 96/23
- VG Düsseldorf, 20.05.2025 - 27 K 5400/23
Utah-Online-Ehe trotz Anerkennung in Bulgarien in Deutschland unwirksam
- BGH, 25.09.2024 - XII ZB 244/22
BGH erklärt Online-Eheschließung für unwirksam
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 08.03.2022 - 26 Wx 3/22
Unwirksamkeit einer Eheschließung per Videotelefonie mit Behörden in den USA; ...
- OLG Köln, 08.03.2022 - 26 Wx 3/22
- VG Karlsruhe, 28.09.2023 - 1 K 3074/23
Bescheinigung über die Beantragung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige ...
- OLG Frankfurt, 07.07.2025 - 21 W 126/24
Kein Europäisches Nachlasszeugnis bei Einwänden eines Beteiligten
§ 1310 BGB in Nachschlagewerken
- § 1310 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Eherecht und Betreuung
Querverweise
Auf § 1310 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Eingehung der Ehe
- Eheschließung
- § 1311 (Persönliche Erklärung)
Redaktionelle Querverweise zu § 1310 BGB:
- § 1903 II
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Familienrecht
- Art. 13 III (Eheschließung) (zu §§ 1310 ff)