Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 4 - Erlöschen der Schuldverhältnisse (§§ 362 - 397) |
| Titel 2 - Hinterlegung (§§ 372 - 386) |
unfähiger Sachen § 384Androhung der Versteigerung § 385Freihändiger Verkauf § 386Kosten der Versteigerung
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Rechtsprechung zu § 373 BGB
12 Entscheidungen zu § 373 BGB in unserer Datenbank:
- BayObLG, 25.09.2025 - 101 VA 105/25
Hinterlegungsstelle, Hinterlegungsbefugnis, Annahme zur Hinterlegung, ...
- BGH, 10.12.2004 - V ZR 340/03
Voraussetzungen und Wirksamkeit der Hinterlegung bei Angabe eines weiteren ...
- LG Berlin, 15.07.2010 - 9 O 150/10
Anspruch auf Herausgabe eines Fahrzeuges bzw. Bekanntgabe des Standortes nach ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 6 Sa 854/06
Konkurrenztätigkeit: Anspruch auf Auskunftserteilung und Schadensersatz gegen ...
- OLG Köln, 27.02.1998 - 3 U 176/96
Internationaler Handelsverkehr, Gerichtsstandsvereinbarung, ...
- OLG Naumburg, 31.01.2008 - 1 U 72/07
Anwendbarkeit der Grundsätze der Vorwirkung der Enteignung auf spätere ...
- BayObLG, 12.05.2021 - 101 VA 44/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung und ...
- BayObLG, 10.06.2020 - 1 VA 29/20
Erlass einer Annahmeanordnung der Hinterlegungsstelle
- BGH, 10.10.2018 - IV AR (VZ) 1/18
Beschwerdebefugnis gegen eine Annahmeanordnung einer Hinterlegungsstelle
- RG, 13.03.1912 - V 443/11
Bezeichnung des Hypothekgläubigers; Klage gegen den Hinterleger
Querverweise
Auf § 373 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen
- § 885a (Beschränkter Vollstreckungsauftrag)