Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
Kapitel 3 - Pfandrecht des Vermieters (§§ 562 - 562d) |
Zitiervorschläge
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1Der Mieter kann die Geltendmachung des Pfandrechts des Vermieters durch Sicherheitsleistung abwenden. 2Er kann jede einzelne Sache dadurch von dem Pfandrecht befreien, dass er in Höhe ihres Wertes Sicherheit leistet.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
§ 562Umfang des Vermieterpfandrechts
§ 562aErlöschen des Vermieterpfandrechts
§ 562bSelbsthilferecht, Herausgabeanspruch
§ 562cAbwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung
§ 562dPfändung durch Dritte
Rechtsprechung zu § 562c BGB
3 Entscheidungen zu § 562c BGB in unserer Datenbank:
- LG Düsseldorf, 28.09.2010 - 10 O 198/09
Insolvenzanfechtung bzgl. der Veräußerung von Früchten bei wertausschöpfender ...
- OLG Koblenz, 25.01.2007 - 2 U 1524/06
Geltendmachung des Anspruchs auf Herausgabe von in Mieträumen eingelagerten ...
- OLG Köln, 22.12.2021 - 22 U 13/20
Kautionsforderung ist vom Vermieterpfandrecht umfasst
Querverweise
Auf § 562c BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)
- Mietverhältnisse über andere Sachen und digitale Produkte
- § 578 (Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume)
- Landpachtvertrag
- § 592 (Verpächterpfandrecht)
- Einbringung von Sachen bei Gastwirten
- § 704 (Pfandrecht des Gastwirts)