Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 9 - Werkvertrag und ähnliche Verträge (§§ 631 - 651m) |
Untertitel 1 - Werkvertragsrecht (§§ 631 - 650o) |
Kapitel 3 - Verbraucherbauvertrag (§§ 650i - 650n) |
(1) Die Angaben der vorvertraglich zur Verfügung gestellten Baubeschreibung in Bezug auf die Bauausführung werden Inhalt des Vertrags, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(2) 1Soweit die Baubeschreibung unvollständig oder unklar ist, ist der Vertrag unter Berücksichtigung sämtlicher vertragsbegleitender Umstände, insbesondere des Komfort- und Qualitätsstandards nach der übrigen Leistungsbeschreibung, auszulegen. 2Zweifel bei der Auslegung des Vertrags bezüglich der vom Unternehmer geschuldeten Leistung gehen zu dessen Lasten.
(3) 1Der Bauvertrag muss verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Werks oder, wenn dieser Zeitpunkt zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bauvertrags nicht angegeben werden kann, zur Dauer der Bauausführung enthalten. 2Enthält der Vertrag diese Angaben nicht, werden die vorvertraglich in der Baubeschreibung übermittelten Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Werks oder zur Dauer der Bauausführung Inhalt des Vertrags.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren vom 28.04.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2018 | Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren | 28.04.2017 |
Rechtsprechung zu § 650k BGB
7 Entscheidungen zu § 650k BGB in unserer Datenbank:
- OLG Koblenz, 09.03.2023 - 2 U 63/22
Mängelhaftung ist nicht von Wartung abhängig
- OLG Hamm, 27.04.2021 - 24 U 198/20
Unzulässiges Teilurteil; Bauhandwerkersicherung; Verbraucherbauvertrag
- OLG Oldenburg, 27.10.2022 - 8 U 38/21
Keine Baugenehmigung, kein Zahlungsanspruch!
- BGH, 16.03.2023 - VII ZR 94/22
Kein Verbraucherbauvertrag bei Vertrag über einzelnes Gewerk eines ...
- OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 24 U 49/21
Rechtliche Einordnung eines Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung mit ...
- OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19
Zahlreiche Klauseln nach dem neuen Bauvertragsrecht unwirksam
Zum selben Verfahren:
- LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 33 O 248/18
Individualabrede sticht stets (unwirksame) doppelte Schriftformklausel!
- LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 33 O 248/18