Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 9 - Werkvertrag und ähnliche Verträge (§§ 631 - 651m) |
| Untertitel 2 - Architektenvertrag und Ingenieurvertrag (§§ 650p - 650t) |
(1) 1Nach Vorlage von Unterlagen gemäß § 650p Absatz 2 kann der Besteller den Vertrag kündigen. 2Das Kündigungsrecht erlischt zwei Wochen nach Vorlage der Unterlagen, bei einem Verbraucher jedoch nur dann, wenn der Unternehmer ihn bei der Vorlage der Unterlagen in Textform über das Kündigungsrecht, die Frist, in der es ausgeübt werden kann, und die Rechtsfolgen der Kündigung unterrichtet hat.
(2) 1Der Unternehmer kann dem Besteller eine angemessene Frist für die Zustimmung nach § 650p Absatz 2 Satz 2 setzen. 2Er kann den Vertrag kündigen, wenn der Besteller die Zustimmung verweigert oder innerhalb der Frist nach Satz 1 keine Erklärung zu den Unterlagen abgibt.
(3) Wird der Vertrag nach Absatz 1 oder 2 gekündigt, ist der Unternehmer nur berechtigt, die Vergütung zu verlangen, die auf die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen entfällt.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren vom 28.04.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2018 | Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren | 28.04.2017 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 650r BGB
14 Entscheidungen zu § 650r BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 17.11.2022 - VII ZR 862/21
Kündigung eines Architekten- oder Ingenieurvertrags durch den Besteller: Umfang ...
Zum selben Verfahren:
- LG Köln, 12.06.2026 - 18 O 193/25
Die Zielfindungsphase lebt!
- BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23
Lange Vertragsbindung und niedrige Maximalstundensätze als unzumutbare ...
- OLG Düsseldorf, 20.06.2023 - 21 U 191/22
Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung als Voraussetzung für die Fälligkeit ...
- OLG Frankfurt, 16.05.2022 - 29 U 94/21
Zielfindungsphase nach neuem Architektenrecht
- OLG Düsseldorf, 07.11.2023 - 22 U 153/23
Geltung der Vereinbarungen des schriftlichen Vertrages bei der Stellung des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 06.02.2020 - 14 U 160/19
Eintragung einer Vormerkung zur Einräumung einer Sicherungshypothek für eine ...
- OLG Düsseldorf, 20.02.2025 - 5 U 102/23
Anspruch eines Architekten zur Beauftragung eines Preisträgers aus den ...