Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 9 - Werkvertrag und ähnliche Verträge (§§ 631 - 651m) |
| Untertitel 2 - Architektenvertrag und Ingenieurvertrag (§§ 650p - 650t) |
Der Unternehmer kann ab der Abnahme der letzten Leistung des bauausführenden Unternehmers oder der bauausführenden Unternehmer eine Teilabnahme der von ihm bis dahin erbrachten Leistungen verlangen.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren vom 28.04.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2018 | Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren | 28.04.2017 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 650s BGB
5 Entscheidungen zu § 650s BGB in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 18.03.2026 - 11 U 109/23
Wann ist eine Bauhandwerkersicherheit zurückzugeben?
- OLG Düsseldorf, 08.10.2021 - 22 U 66/21
Fehlerhafte Berechnung zur Einsparung von Energie durch eine Solaranlage Haftung ...
- LG Darmstadt, 11.04.2025 - 19 O 162/22
Ansprüche gegen einen Architekten verjähren nach den allgemeinen Regeln
- LG München II, 11.01.2024 - 3 O 383/22
Architektenhonorar, Honorarvereinbarung, Leistungsphasen, Umbauzuschlag, ...
- OLG Karlsruhe, 12.04.2022 - 19 U 87/20
Gesamtschuldnerausgleichsanspruch eines Architekten gegen den bauausführenden ...