Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 10 - Maklervertrag (§§ 652 - 656) |
| Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 652 - 655) |
(1) 1Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Maklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt. 2Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann der Maklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt.
(2) 1Aufwendungen sind dem Makler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist. 2Dies gilt auch dann, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt.
Fassung aufgrund des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser vom 12.06.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 23.12.2020 | Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser | 12.06.2020 |
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Rechtsprechung zu § 652 BGB
2.605 Entscheidungen zu § 652 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 16.07.2026 - I ZR 223/25
Zahlung einer Maklerprovision für den Nachweis der Gelegenheit zum Kauf des ...
- BGH, 05.06.2025 - I ZR 160/24
Erfolgshonorar bei Studienplatzzusage
Zum selben Verfahren:
- LG München II, 24.07.2023 - 2 O 3233/22
Voraussetzungen eines Maklerdienstvertrages bei einer Studienplatzvermittlung
- OLG München, 05.08.2024 - 36 U 3263/23
Maklervertrag, Erfolgshonorar, Anschlußberufung, Vergütungsanspruch, ...
- LG München II, 24.07.2023 - 2 O 3233/22
- LSG Baden-Württemberg, 23.06.2026 - L 9 BA 2870/22
Sozialgerichtliches Verfahren - keine Anwendung von § 55 Abs 3 SGG auf ...
- OLG Frankfurt, 23.10.2024 - 19 U 134/23
Vereinbarung von Aufwendungsersatz in AGB des Maklers für den Fall der Aufgabe ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 24.06.2026 - 7 U 2819/24
Maklervertrag, Provisionsanspruch, Kausalität, Beweiswürdigung, Beratervertrag, ...
- BGH, 20.11.2025 - I ZR 60/25
Kapitalvermittlung - und der jährliche Provisionsanspruch
- BGH, 09.10.2025 - I ZR 159/24
Maklervertrag durch Klick im Internet setzt ausdrücklichen Hinweis auf ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 652 BGB:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Handelsmakler
- §§ 93 ff.
- Bundesnotarordnung (BNotO)
- Das Amt des Notars
- Ausübung des Amtes
- § 14 IV (Allgemeine Berufspflichten) (zu §§ 652 ff)