Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011) |
Titel 3 - Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen (§§ 929 - 984) |
Untertitel 2 - Ersitzung (§§ 937 - 945) |
Zitiervorschläge
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§ 937Voraussetzungen, Ausschluss bei Kenntnis
§ 938Vermutung des Eigenbesitzes
§ 939Hemmung der Ersitzung
§ 940Unterbrechung durch Besitzverlust
§ 941Unterbrechung durch Vollstreckungshandlung
§ 942Wirkung der Unterbrechung
§ 943Ersitzung bei Rechtsnachfolge
§ 944Erbschaftsbesitzer
§ 945Erlöschen von Rechten Dritter
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Rechtsprechung zu § 944 BGB
7 Entscheidungen zu § 944 BGB in unserer Datenbank:
- KG, 19.05.2014 - 12 W 57/12
Aufgebotsverfahren für ein Grundstück: Öffentliche Zustellung des ...
- OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 10 U 3/02
Erwerbe eines Grundstücks im Wege der Ersitzung; Anrechnung der Ersitzungszeit ...
- BGH, 20.05.1964 - VIII ZR 56/63
Bordellpacht
- OLG Nürnberg, 23.03.1994 - 4 U 4005/93
Voraussetzungen der Glaubhaftmachung eines Grundbuchberichtigungsanspruchs; ...
- OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
Eigenbesitz; Ersitzung
- VG Gera, 30.10.2008 - 5 K 739/06
- FG Köln, 04.05.1998 - 6 K 1239/97
Wirtschaftliche Zurechnung unter (Schwieger-)Eltern und Kindern bei
Querverweise
Auf § 944 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
- Ersitzung
- § 945 (Erlöschen von Rechten Dritter)