Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
5. Teil - Enteignung (§§ 85 - 122) |
1. Abschnitt - Zulässigkeit der Enteignung (§§ 85 - 92) |
(1) Die Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land (Ersatzland) ist zulässig, wenn
1. | die Entschädigung eines Eigentümers nach § 100 in Land festzusetzen ist, | |
2. | die Bereitstellung von Grundstücken, die im Rahmen der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung als Ersatzland geeignet sind, weder aus dem Grundbesitz des Enteignungsbegünstigten noch aus dem Grundbesitz des Bundes, des Landes, einer Gemeinde (Gemeindeverband) oder einer juristischen Person des Privatrechts, an der der Bund, das Land oder eine Gemeinde (Gemeindeverband) allein oder gemeinsam überwiegend beteiligt sind, möglich und zumutbar ist sowie | |
3. | von dem Enteignungsbegünstigten geeignete Grundstücke freihändig zu angemessenen Bedingungen, insbesondere, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist, unter Angebot geeigneten anderen Landes aus dem eigenen Vermögen oder aus dem Besitzstand von juristischen Personen des Privatrechts, an deren Kapital er überwiegend beteiligt ist, nicht erworben werden können. |
(2) Grundstücke unterliegen nicht der Enteignung zur Entschädigung in Land, wenn und soweit
(3) Außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile können Grundstücke zur Entschädigung in Land nur enteignet werden, wenn sie land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden sollen.
(4) Die Enteignung zum Zweck der Entschädigung eines Eigentümers, dessen Grundstück zur Beschaffung von Ersatzland enteignet wird, ist unzulässig.
Rechtsprechung zu § 90 BauGB
9 Entscheidungen zu § 90 BauGB in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2022 - 8 A 1574/19
Außenbereich; Betrieb; Betriebsflächen; Dienen; Futtergrundlage; Gesellschaft; ...
- OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18
Notwendigkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vor Aufstellung ...
- VGH Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 5 S 2207/20
Abwägung bezüglich der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf Privatgrundstück
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10713/08
Gemeinsame Straßenplanung durch zwei Nachbargemeinden; mögliche ...
- BVerwG, 30.10.2002 - 4 A 5.02
Klage einer Agrargenossenschaft gegen den Planfeststellungsbeschluss betreffend ...
- OVG Hamburg, 25.11.1999 - 2 Bf 7/97
- BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01
Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2005 - 7 D 17/04
Geruchsbelästigung
- VGH Bayern, 21.09.2016 - 9 ZB 14.2715
Drittschutz aus Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung
Querverweise
Auf § 90 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 90 BauGB:
- Grundgesetz (GG)
- XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Art. 140 (Art. 137 V WRV)