Deutschland

Gesetz über Bausparkassen
(Bausparkassengesetz)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 15.02.1991 (BGBl. I S. 454)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.03.2019 (BGBl. I S. 357) m.W.v. 29.03.2019

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Zulassung zum Geschäftsbetrieb; Rechtsform

§ 2a Unwirksamkeit von Verträgen oder Absprachen mit beherrschender Wirkung

§ 3 Aufsicht

§ 4 Zulässige Geschäfte

§ 5 Allgemeine Geschäftsgrundsätze, Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge

§ 6 Zweckbindung

§ 6a Vorgaben für Zuteilungsmassen

§ 7 Sicherung der Forderungen aus Darlehen

§ 8 Risikomanagement, bauspartechnische Simulationsmodelle

§ 9 Änderung der Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge

§ 10 Erlaß von Rechtsverordnungen

§ 11 Abberufung von Geschäftsleitern

§ 12 Vertrauensmann

§ 13 Besondere Pflichten des Prüfers

§ 14 Bestandsübertragung

§ 15 Zahlungsverbot, Zustimmung zur vereinfachten Abwicklung

§ 16 Einstellung des Geschäftsbetriebs

§ 17 Bezeichnung "Bausparkasse"

§ 18 Bestimmungen für bestehende und für neue rechtlich unselbständige Bausparkassen

§ 19 Überleitungsbestimmungen

§ 20

§ 21 (Inkrafttreten)

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