Datenschutz-Grundverordnung
Kapitel II - Grundsätze (Art. 5 - 11) |
Art. 8
Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
(1) Gilt Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a bei einem Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft, das einem Kind direkt gemacht wird, so ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kindes rechtmäßig, wenn das Kind das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Hat das Kind noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so ist diese Verarbeitung nur rechtmäßig, sofern und soweit diese Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wird.
Die Mitgliedstaaten können durch Rechtsvorschriften zu diesen Zwecken eine niedrigere Altersgrenze vorsehen, die jedoch nicht unter dem vollendeten dreizehnten Lebensjahr liegen darf.
(2) Der Verantwortliche unternimmt unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik angemessene Anstrengungen, um sich in solchen Fällen zu vergewissern, dass die Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wurde.
(3) Absatz 1 lässt das allgemeine Vertragsrecht der Mitgliedstaaten, wie etwa die Vorschriften zur Gültigkeit, zum Zustandekommen oder zu den Rechtsfolgen eines Vertrags in Bezug auf ein Kind, unberührt.
gesellschaft Art. 9Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten Art. 10Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten Art. 11Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
Rechtsprechung zu Art. 8 DSGVO
14 Entscheidungen zu Art. 8 DSGVO in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
Generalanwalt Bobek: Die Datenschutzbehörde des Staates, in dem sich die ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 15.06.2021 - C-645/19
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Der Gerichtshof erläutert die ...
- EuGH, 15.06.2021 - C-645/19
- EuGH, 01.08.2022 - C-184/20
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts
- VG Berlin, 28.09.2023 - 37 K 256.22
Berliner Hunderegister: Halterin von "Dino" muss 17,50 Euro zahlen
- EuGH, 16.07.2020 - C-311/18
EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig
- BayObLG, 02.09.2021 - 101 VA 100/21
Akteinsichtsrecht eines nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Dritten in die ...
- LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19
Unzulässige Speicherung von Cookies in Endgeräten von Webseitennutzern
- OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 4/21 Corona
Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern ...
- OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Kart 2/19
Facebook gegen Bundeskartellamt: Vorlagebeschluss beim EuGH
- OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23
Schadensersatz für Datenleck bei Facebook
Querverweise
Auf Art. 8 DSGVO verweisen folgende Vorschriften:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Rechte der betroffenen Person
- Berichtigung und Löschung
- Art. 17 (Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"))
- Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
- Art. 83 (Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen)