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   Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19   

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https://dejure.org/2021,91
Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19 (https://dejure.org/2021,91)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.01.2021 - C-645/19 (https://dejure.org/2021,91)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - C-645/19 (https://dejure.org/2021,91)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Facebook Ireland u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 7, 8 und 47 - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 55, 56, 58, 60, 61 und 66 - Aufsichtsbehörden - Grenzüberschreitende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 7, 8 und 47 - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 55, 56, 58, 60, 61 und 66 - Aufsichtsbehörden - Grenzüberschreitende ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Generalanwalt Bobek: Die Datenschutzbehörde des Staates, in dem sich die Hauptniederlassung eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters in der EU befindet, hat eine allgemeine Zuständigkeit, um gerichtliche Verfahren wegen ...

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH-Generalanwalt: Nationale Datenschutzbehörde kann bei DSGVO-Verstoß im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Datenverarbeitung tätig werden auch wenn sie nicht federführend zuständig ist

  • lto.de (Kurzinformation)

    Behördlicher Zuständigkeit: Muss Facebook nur die irischen Datenschützer fürchten?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Zuständigkeit von nationalen Datenschutzbehörden bei Facebook-Fällen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-132/21

    Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság - Vorlage zur

    Das Erfordernis der Kohärenz beim Niveau des Schutzes der durch die DSGVO eingeräumten Rechte kommt in anderen Erwägungsgründen dieser Verordnung zum Ausdruck, wie beispielsweise in den Erwägungsgründen 7, 9, 13, 123, 129, 133 und 135. Vgl. zum Zusammenhang zwischen einem hohen und einem gleichmäßigen Schutzniveau der durch die DSGVO eingeräumten Rechte auch die Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Facebook Ireland u. a. (C-645/19, EU:C:2021:5, Nrn. 95 bis 97).
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