Depotgesetz
| 2. Abschnitt - Einkaufskommission (§§ 18 - 31) |
(1) 1Wenn die Wertpapiere vereinbarungsgemäß im Ausland angeschafft und aufbewahrt werden, braucht der Kommissionär das Stückeverzeichnis erst auf Verlangen des Kommittenten zu übersenden. 2Der Kommittent kann die Übersendung jederzeit verlangen, es sei denn, daß ausländisches Recht der Übertragung des Eigentums an den Wertpapieren durch Absendung des Stückeverzeichnisses entgegensteht oder daß der Kommissionär nach § 19 Abs. 1 berechtigt ist, die Übersendung auszusetzen.
(2) 1Erklärt der Kommittent, daß er die Übersendung des Stückeverzeichnisses verlange, so beginnt die Frist zur Übersendung des Stückeverzeichnisses frühestens mit dem Zeitpunkt, in dem die Erklärung dem Kommissionär zugeht. 2Die Aufforderung muß in Textform erfolgen und die Wertpapiere, die in das Stückeverzeichnis aufgenommen werden sollen, genau bezeichnen.
Fassung aufgrund des Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 23.10.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) | 23.10.2024 |
und Zurückbehaltungs-
rechten bei dem Kommissionsgeschäft § 31Eigenhändler, Selbsteintritt
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Rechtsprechung zu § 22 DepotG
8 Entscheidungen zu § 22 DepotG in unserer Datenbank:
- OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 81/21
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Schadensersatzklage ...
- BGH, 18.03.2025 - XI ZR 59/23
Zur Schadensersatzforderung einer iranischen Bank gegen die deutsche ...
- OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 16 U 32/14
Ausschluss der deutschen Gerichtsbarkeit durch Staatenimmunität
- OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 16 U 41/14
Staatenimmunität als Prozesshindernis für Klage gegen Staat Griechenland im ...
- LG Karlsruhe, 22.05.2013 - 7 O 187/12
- BGH, 01.02.1988 - II ZR 152/87
Rechtsschutzbedürfnis für negative Feststellungswiderklage; Pflichtenstellung des ...
- BGH, 30.11.2004 - XI ZR 200/03
BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein ...
- FG München, 03.08.2004 - 15 K 2293/01
Rechtmäßigkeit des Verlangens nach der namentlichen Benennung von Treugebern an ...
Querverweise
Auf § 22 DepotG verweisen folgende Vorschriften:
- Depotgesetz (DepotG)
- Einkaufskommission
- § 23 (Befreiung von der Übersendung des Stückeverzeichnisses)
§ 25 (Rechte des Kommittenten bei Nichtübersendung des Stückeverzeichnisses)
§ 26 (Stückeverzeichnis beim Auftrag zum Umtausch und zur Geltendmachung eines Bezugsrechts)
§ 28 (Unabdingbarkeit der Verpflichtungen des Kommissionärs)
§ 31 (Eigenhändler, Selbsteintritt)
- Strafbestimmungen
- § 37 (Strafbarkeit im Falle der Zahlungseinstellung oder des Insolvenzverfahrens)