EG-Vertrag
3. Teil - Die Politiken der Gemeinschaft (Art. 23 - 181a) |
Titel III - Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (Art. 39 - 60) |
Kapitel 4 - Der Kapital- und Zahlungsverkehr (Art. 56 - 60) |
Falls Kapitalbewegungen nach oder aus dritten Ländern unter außergewöhnlichen Umständen das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion schwerwiegend stören oder zu stören drohen, kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung der EZB gegenüber dritten Ländern Schutzmaßnahmen mit einer Geltungsdauer von höchstens sechs Monaten treffen, wenn diese unbedingt erforderlich sind.
Rechtsprechung zu Art. 59 EG
73 Entscheidungen zu Art. 59 EG in unserer Datenbank:
- BFH, 25.10.2023 - I R 35/21
Darlegung fehlender Gewinnerzielungsabsicht beim Steuerabzug für das Honorar ...
- FG Baden-Württemberg, 12.03.2004 - 9 K 338/99
Anzeigepflicht nach § 33 ErbStG eines inländischen Kreditinstituts wegen des bei ...
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-118/07
Kommission / Finnland - Bilaterale Investitionsabkommen - Art. 307 EG
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 19.11.2009 - C-118/07
Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 307 Abs. 2 ...
- EuGH, 19.11.2009 - C-118/07
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-436/08
Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Portfolio-Beteiligungen - ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 10.02.2011 - C-436/08
Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - ...
- EuGH, 10.02.2011 - C-436/08
- FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 6 K 511/06
Lizenzgebühren für den Erwerb einer Unterlizenz als in unmittelbaren ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2017 - 12 A 1282/13
Bewilligungsbegehren einer bestimmten höheren Betriebsprämie; Wahl ...
- FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 K 9380/04
Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit von § 3c EStG: Abzugsfähigkeit der Kosten für ...
- VG Karlsruhe, 12.03.2008 - 4 K 207/08
Untersagung von Sportwettenvermittlung; ausländische Konzession; Werbemaßnahmen ...