Einführungsgesetz BGB
| 4. Teil - Übergangsvorschriften (Art. 157 - 218) |
Durch Landesgesetz kann bestimmt werden, daß auf ein an einem Grundstück bestehendes vererbliches und übertragbares Nutzungsrecht die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften und auf den Erwerb eines solchen Rechts die für den Erwerb des Eigentums an einem Grundstück geltenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung finden.
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Rechtsprechung zu Art. 196 EGBGB
12 Entscheidungen zu Art. 196 EGBGB in unserer Datenbank:
- OLG München, 01.08.2016 - 34 Wx 162/16
Aufgehobene Zwischenverfügung - Berichtigungsbewilligung zur Löschung einer ...
- LG Amberg, 13.10.1993 - 23 S 222/93
Übertragung eines Kellerrechts
- OLG Stuttgart, 22.09.1982 - 1 U 13/82
Anforderungen an die Durchsetzbarkeit eines Grundbuchberichtigungsanspruchs; ...
- BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 2 Z 14/91
Dienstbarkeit inhaltlich unzulässig, sofern in Eintragungsbewilligung auf nicht ...
- BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 82/91
Erwerb und Nachweis eines selbständigen Fischereirechtes
- OLG Celle, 20.06.1988 - 7 WLw 20/88
Ergänzung eines Hoffolgezeugnisses; Neuausstellung eines Hoffolgezeugnisses; ...
- BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 2 Z 163/90
Übertragung selbständiger Kellerrechte
- BGH, 05.02.1957 - V BLw 25/56
Veräußerung von Hauberganteilen
- BayObLG, 26.06.1991 - BReg. 2 Z 76/91
Zwischenverfügung des Grundbuchamts wegen Zweifeln an Geschäftsfähigkeit des ...
- BGH, 25.03.1993 - III ZR 19/91
Rückhaltebecken auf grundstücksgleicher Fischereigerechtigkeit