Einführungsgesetz BGB
| 1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49) |
| 2. Kapitel - Internationales Privatrecht (Art. 3 - 49) |
| 2. Abschnitt - Recht der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte (Art. 7 - 12) |
(1) 1Die Rechtsfähigkeit einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. 2Die einmal erlangte Rechtsfähigkeit wird durch Erwerb oder Verlust einer Staatsangehörigkeit nicht beeinträchtigt.
(2) 1Die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegt dem Recht des Staates, in dem die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2Dies gilt auch, soweit die Geschäftsfähigkeit durch Eheschließung erweitert wird. 3Die einmal erlangte Geschäftsfähigkeit wird durch einen Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts nicht beeinträchtigt.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 |
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Rechtsprechung zu Art. 7 EGBGB
509 Entscheidungen zu Art. 7 EGBGB in unserer Datenbank:
- BGH, 05.02.2025 - XII ZB 251/23
Personenstandsrecht: Änderung des Geburtsnamens eines britischen Staatsbürgers ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 20 W 147/21
Änderung des Geburtsnamens
- OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 20 W 147/21
- OLG Karlsruhe, 10.07.2024 - 18 UF 69/24
Ruhen der elterlichen Sorge und Anordnung der Vormundschaft bei einem aus ...
- OLG Hamm, 24.09.2021 - 30 U 114/21 Corona
Corona; Covid-19; Miete; Minderung; Pandemie; Unmöglichkeit; Vertragsanpassung; ...
- BGH, 25.08.2021 - XII ZB 442/18
A) Für den Ausspruch einer Annahme als Kind muss die Identität des Anzunehmenden ...
- BGH, 20.12.2017 - XII ZB 333/17
Vormundschaft für einen minderjährigen, aber über 18 Jahre alten, unbegleiteten ...
Zum selben Verfahren:
- AG Bochum, 28.10.2016 - 58 F 316/16
Beendigung der Vormundschaft nach Eintritt der Volljährigkeit des Betroffenen; ...
- OLG Hamm, 18.05.2016 - 6 UF 175/16
Dauer der Vormundschaft über einen minderjährigen guineischen Staatsangehörigen
- AG Bochum, 28.10.2016 - 58 F 316/16
- OLG Frankfurt, 18.02.2022 - 2 U 138/21 Corona
Auswirkungen der COVID 19-Pandemie auf die Mietzahlungspflicht
- KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20
Eintragung eines österreichischen Transsexuellen im Geburtenregister eines Kindes
Art. 7 EGBGB in Nachschlagewerken
- Art. 7 EGBGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Geschäftsfähigkeit (Deutschland)
Internationales Privatrecht (Deutschland)
Rechtsfähigkeit (Deutschland)
Querverweise
Auf Art. 7 EGBGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Familienrecht
- Art. 17 (Sonderregelungen zur Scheidung)
Redaktionelle Querverweise zu Art. 7 EGBGB:
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
- Anerkennung und Vollstreckung
- Anerkennung
- Art. 27 Nr. 4