Einkommensteuergesetz
| XIII. Mobilitätsprämie (§§ 101 - 109) |
1Steuerpflichtige können neben der Berücksichtigung der Entfernungspauschalen ab dem 21. vollen Entfernungskilometer gemäß § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2, Nummer 5 Satz 6 und § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6 Satz 2 als Werbungskosten oder Betriebsausgaben eine Mobilitätsprämie beanspruchen. 2Bemessungsgrundlage der Mobilitätsprämie sind die berücksichtigten Entfernungspauschalen im Sinne des Satzes 1, begrenzt auf den Betrag, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag im Sinne des § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 unterschreitet; bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, sind das gemeinsame zu versteuernde Einkommen und der doppelte Grundfreibetrag maßgebend. 3Bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gilt dies nur, soweit die Entfernungspauschalen im Sinne des Satzes 1 zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Werbungskosten im Zusammenhang mit den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit den Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a übersteigen. 4Die Mobilitätsprämie beträgt 14 Prozent dieser Bemessungsgrundlage.
Fassung aufgrund des Steueränderungsgesetzes 2025 vom 22.12.2025
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2026 | Steueränderungsgesetz 2025 | 22.12.2025 | |
| 01.01.2021 | Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht | 21.12.2019 |
berechtigung § 103Entstehung der Mobilitätsprämie § 104Antrag auf die Mobilitätsprämie § 105Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie § 106Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie § 107Anwendung der Abgabenordnung § 108Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung § 109Verordnungs-
ermächtigung
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Rechtsprechung zu § 101 EStG
3 Entscheidungen zu § 101 EStG in unserer Datenbank:
- FG Nürnberg, 04.06.2003 - II 50/02
Kein Erhaltungsaufwand in der Herstellungsphase eines Neubaus
- FG Niedersachsen, 22.01.2010 - 11 K 274/08
Bedeutung der Sperrfrist beim Arbeitslosengeld für den Bezug von Kindergeld
- FG München, 13.05.1998 - 2 K 4960/96