EU-Vertrag
| Titel V - Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 21 - 46) |
| Kapitel 2 - Besondere Bestimmungen über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 23 - 46) |
| Abschnitt 1 - Gemeinsame Bestimmungen. (Art. 23 - 41) |
1Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hört das Europäische Parlament regelmäßig zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und unterrichtet es über die Entwicklung der Politik in diesen Bereichen. 2Er achtet darauf, dass die Auffassungen des Europäischen Parlaments gebührend berücksichtigt werden. 3Die Sonderbeauftragten können zur Unterrichtung des Europäischen Parlaments mit herangezogen werden.
4Das Europäische Parlament kann Anfragen oder Empfehlungen an den Rat und den Hohen Vertreter richten. 5Zweimal jährlich führt es eine Aussprache über die Fortschritte bei der Durchführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
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Rechtsprechung zu Art. 36 EUV
12 Entscheidungen zu Art. 36 EUV in unserer Datenbank:
- BVerfG, 26.10.2022 - 2 BvE 3/15
Bundesregierung hätte den Bundestag frühzeitig über das Krisenmanagementkonzept ...
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-225/19
Minister van Buitenlandse Zaken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der ...
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2012 - C-130/10
Parlament / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Verordnung (EG) Nr. ...
- Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18
B S und C A
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; ...
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-658/11
Parlament / Rat - Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 24.06.2014 - C-658/11
Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2011/640/GASP - Rechtsgrundlage - ...
- EuGH, 24.06.2014 - C-658/11
- EuGH, 14.06.2016 - C-263/14
Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ...
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-404/21
INPS und Repubblica italiana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Personal der EZB - ...
- EuG, 07.12.2011 - T-562/10
HTTS / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen ...
Querverweise
Auf Art. 36 EUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Die internen Politiken und Maßnahmen der Union
- Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- Allgemeine Bestimmungen
- Art. 71 (ex-Artikel 36 EUV)