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Das EWärmeG ist mit Wirkung vom 01.05.2015 neugefaßt worden (Gesetz vom 17. März 2015).
Baden-Württemberg

Erneuerbare-Wärme-Gesetz
(Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg)

Gesetz vom 20.11.2007 (GBl. S. 531), in Kraft getreten am 01.01.2008

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 17.03.2015 (GBl. S. 151) m.W.v. 01.05.2015
Alte Fassung

§ 1Zweck des Gesetzes

§ 2Anwendungsbereich

§ 3Begriffsbestimmungen

§ 4Anteilige Nutzungspflicht

§ 5Ersatzweise Erfüllung

§ 6Nachweispflichten

§ 7Hinweispflicht, Sachkundige

§ 8Zuständige Behörde, Aufgaben und Befugnisse

§ 9Ordnungswidrigkeiten

§ 10Inkrafttreten

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