Das EWärmeG ist mit Wirkung vom 01.05.2015 neugefaßt worden (Gesetz vom 17. März 2015).
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ EWärmeG (https://dejure.org/gesetze/EWaermeG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ EWärmeG
__paste_bez____paste_norm__ Erneuerbare-Wärme-Gesetz (https://dejure.org/gesetze/EWaermeG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Erneuerbare-Wärme-Gesetz
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Textdarstellung

  

§ 1
Zweck des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes den Einsatz von erneuerbaren Energien zu Zwecken der Wärmeversorgung in Baden-Württemberg zu steigern, die hierfür notwendigen Technologien weiter auszubauen und dadurch die Nachhaltigkeit der Energieversorgung zu verbessern.

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