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Das EWärmeG ist mit Wirkung vom 01.05.2015 neugefaßt worden (Gesetz vom 17. März 2015).
Alte Fassung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/EWaermeG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ EWärmeG (https://dejure.org/gesetze/EWaermeG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ EWärmeG
__paste_bez__ __paste_norm__ Erneuerbare-Wärme-Gesetz (https://dejure.org/gesetze/EWaermeG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 1
Zweck des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes den Einsatz von erneuerbaren Energien zu Zwecken der Wärmeversorgung in Baden-Württemberg zu steigern, die hierfür notwendigen Technologien weiter auszubauen und dadurch die Nachhaltigkeit der Energieversorgung zu verbessern.

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