Das EWärmeG ist mit Wirkung vom 01.05.2015 neugefaßt worden (Gesetz vom 17. März 2015).
Alte Fassung
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__paste_bez__ __paste_norm__ Erneuerbare-Wärme-Gesetz (https://dejure.org/gesetze/EWaermeG/__paste_norm__.html)
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1Dieses Gesetz gilt für Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime. 2Hiervon ausgenommen sind
| 1. | Wohngebäude, die weniger als vier Monate im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April genutzt werden, und | |
| 2. | Wohngebäude mit einer Wohnfläche von weniger als 50 m2. |
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