Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
Abschnitt 2 - Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen (§§ 121 - 150) |
Unterabschnitt 1 - Verfahren in Ehesachen (§§ 121 - 132) |
(1) 1Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören. 2Die Anhörung eines Ehegatten hat in Abwesenheit des anderen Ehegatten stattzufinden, falls dies zum Schutz des anzuhörenden Ehegatten oder aus anderen Gründen erforderlich ist. 3Das Gericht kann von Amts wegen einen oder beide Ehegatten als Beteiligte vernehmen, auch wenn die Voraussetzungen des § 448 der Zivilprozessordnung nicht gegeben sind.
(2) Sind gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden, hat das Gericht die Ehegatten auch zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht anzuhören und auf bestehende Möglichkeiten der Beratung hinzuweisen.
(3) Ist ein Ehegatte am Erscheinen verhindert oder hält er sich in so großer Entfernung vom Sitz des Gerichts auf, dass ihm das Erscheinen nicht zugemutet werden kann, kann die Anhörung oder Vernehmung durch einen ersuchten Richter erfolgen.
(4) Gegen einen nicht erschienenen Ehegatten ist wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen zu verfahren; die Ordnungshaft ist ausgeschlossen.
Rechtsprechung zu § 128 FamFG
22 Entscheidungen zu § 128 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 16.08.2013 - 3 UF 43/13
Scheidung nach Alzheimererkrankung
- OLG Hamm, 07.02.2012 - 11 UF 154/11
Rechtsfolgen unterbliebener Anhörung eines Verfahrensbeteiligten im Verfahren vor ...
- BGH, 27.01.2016 - XII ZB 656/14
Ehescheidungsverbundverfahren: Entbehrlichkeit einer erneuten Anhörung eines ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 21.11.2014 - 6 UF 30/14
Berücksichtigung der Verringerung des Kapitalwerts eines Versorgungsanrechts ...
- OLG Hamm, 21.11.2014 - 6 UF 30/14
- AG Darmstadt, 12.08.2014 - 50 F 1990/13
Anhörung im Scheidungsverfahren mittels Videokonferenz
- AG Langenfeld, 11.08.2016 - 8 F 69/12
Härtefallscheidung
- OLG Frankfurt, 11.02.2009 - 5 UF 260/08
Ehescheidung nach türkischem Recht: Verzicht des Familiengerichts auf eine ...
- OLG Hamm, 22.04.2016 - 3 UF 262/15
Geschiedener muslimischer Ehefrau steht "Abendgabe" auch ohne "talaq" zu
- OLG Köln, 05.11.2010 - 4 WF 183/10
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Eheaufhebungsverfahren
- OLG Hamm, 07.05.2013 - 3 UF 267/12
Iranische Ehefrau wird nach iranischem Recht mit dem Ausspruch des Talaq ...
Querverweise
Auf § 128 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- Verfahren in Ehesachen
- § 129a (Vorrang- und Beschleunigungsgebot)