Gerichtsverfassungsgesetz

   3. Titel - Amtsgerichte (§§ 22 - 27)   
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§ 27

Im übrigen wird die Zuständigkeit und der Geschäftskreis der Amtsgerichte durch die Vorschriften dieses Gesetzes und der Prozeßordnungen bestimmt.

Rechtsprechung zu § 27 GVG

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