Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
| Kapitel 2 - Nachprüfungsverfahren (§§ 155 - 184) |
| Abschnitt 1 - Nachprüfungsbehörden (§§ 155 - 159) |
(1) 1Der Bund richtet die erforderliche Anzahl von Vergabekammern beim Bundeskartellamt ein. 2Einrichtung und Besetzung der Vergabekammern sowie die Geschäftsverteilung bestimmt der Präsident des Bundeskartellamts. 3Ehrenamtliche Beisitzer und deren Stellvertreter ernennt er auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der öffentlich-rechtlichen Kammern. 4Der Präsident des Bundeskartellamts erlässt nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger.
(2) 1Die Einrichtung, Organisation und Besetzung der in diesem Abschnitt genannten Stellen (Nachprüfungsbehörden) der Länder bestimmen die nach Landesrecht zuständigen Stellen, mangels einer solchen Bestimmung die Landesregierung, die die Ermächtigung weiter übertragen kann. 2Die Länder können gemeinsame Nachprüfungsbehörden einrichten.
(3) 1Das Nachprüfungsverfahren wird schriftlich oder elektronisch geführt, soweit die Vergabekammer wegen besonderer Erfordernisse im Einzelfall keine abweichende Vorgabe macht. 2Alle Entscheidungen und Verfügungen der Vergabekammern sowie deren Übermittlung erfolgen schriftlich oder elektronisch, soweit dieser Teil nichts anderes vorsieht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.05.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge | 12.05.2026 | |
| 18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
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Rechtsprechung zu § 158 GWB
220 Entscheidungen zu § 158 GWB in unserer Datenbank:
- VG München, 28.10.2021 - M 18 E 21.2712
Zur Anwendbarkeit des Vergaberechts auf zweiseitige Finanzierungsvereinbarungen ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 23.08.2021 - 12 CE 21.2141
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- VG München, 22.07.2021 - M 18 E 21.2712
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für vorläufige Untersagung der Vergabe von ...
- VGH Bayern, 23.08.2021 - 12 CE 21.2141
- VG München, 29.09.2023 - M 18 E 23.4596
Erfolgloser Eilantrag gegen Trägerauswahl für Notschlafstelle
- VK Bund, 21.02.2023 - VK 2-04/23
Verweisung an zuständige Vergabekammer; Antragszurechnung nach § 158 GWB
- VK Südbayern, 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-61
Leistungen, Leistungserbringung, Vergabekammer, Bieter, Versorgung, ...
- VK Rheinland-Pfalz, 06.01.2021 - VK 1-22/19
Maschinenschriftliche Namenswiedergabe des Vorsitzenden reicht!
Zum selben Verfahren:
- OLG Koblenz, 17.06.2020 - Verg 1/20
Beschluss einer Vergabekammer ohne Unterschriften: Entscheidungsentwurf ohne ...
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Bewerber, Leistungen, Bieter, Auswahlentscheidung, Vergabekammer, ...
- VGH Bayern, 05.10.2021 - 23 ZB 21.2038
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