Geschmacksmustergesetz
Abschnitt 9 - Verfahren in Geschmacksmusterstreitsachen (§§ 52 - 54) |
(1) Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird (Geschmacksmusterstreitsachen), sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig.
(2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Geschmacksmusterstreitsachen für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem von ihnen zuzuweisen, sofern dies der sachlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren dient. 2Die Landesregierungen können diese Ermächtigungen auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
(3) Die Länder können durch Vereinbarung den Geschmacksmustergerichten eines Landes obliegende Aufgaben ganz oder teilweise dem zuständigen Geschmacksmustergericht eines anderen Landes übertragen.
(4) Von den Kosten, die durch die Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Geschmacksmusterstreitsache entstehen, sind die Gebühren nach § 13 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und außerdem die notwendigen Auslagen des Patentanwalts zu erstatten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG) vom 05.05.2004
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.07.2004 | Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG) | 05.05.2004 |
Rechtsprechung zu § 52 GeschmMG
21 Entscheidungen zu § 52 GeschmMG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 21.11.2013 - 20 W 54/12
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts im ...
- OLG Köln, 15.08.2012 - 17 W 135/12
Mitwirkung eines Patentanwalts im Geschmacksmuster-Verletzungsverfahren
- OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 32/13
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der ...
- OLG Stuttgart, 07.10.2013 - 8 W 328/13
Patentanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Kosten des im Markenrechtsstreit ...
- OLG Hamburg, 31.03.2005 - 8 W 44/05
Vergütung des in Geschmacksmustersachen beigezogenen Patentanwalts
- OLG Köln, 14.08.2009 - 17 W 182/09
Erstattungsfähigkeit; Mitwirkung eines Patentanwalts
- OLG Stuttgart, 21.03.2005 - 8 W 106/05
Patentanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten bei der ...
- AG Rostock, 15.04.2014 - 42 C 43/14
AG Rostock, 42 C 43/14
- BPatG, 07.12.2006 - 4 ZA (pat) 33/06
- OLG Jena, 01.09.2010 - 2 U 330/10
Zur Gerichtszuständigkeit bei wettbewerbsrechtlich begründeten ...
Querverweise
Auf § 52 GeschmMG verweisen folgende Vorschriften:
- Geschmacksmustergesetz (GeschmMG)
- Gemeinschaftsgeschmacksmuster
- § 63 (Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen)