Handwerksordnung
| Vierter Teil - Organisation des Handwerks (§§ 52 - 116) |
| Zweiter Abschnitt - Innungsverbände (§§ 79 - 85) |
(1) Auf den Landesinnungsverband finden entsprechende Anwendung:
| 1. | § 55 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 6, 8 bis 9 und hinsichtlich der Voraussetzungen für die Änderung der Satzung und für die Auflösung des Landesinnungsverbandes Nummer 10 sowie Nummer 11, | |
| 2. | §§ 60, 61 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und hinsichtlich der Beschlußfassung über die Höhe der Beiträge zum Landesinnungsverband Nummer 2 sowie Nummern 3 bis 5 und 7 bis 8, | |
| 3. | §§ 59, 62, 64, 66 und 74, | |
| 4. | § 39 und §§ 41 bis 53 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. |
(2) 1Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertretern der angeschlossenen Handwerksinnungen und im Fall des § 79 Abs. 3 auch aus den von den Einzelmitgliedern nach näherer Bestimmung der Satzung gewählten Vertretern. 2Die Satzung kann bestimmen, daß die Handwerksinnungen und die Gruppe der Einzelmitglieder entsprechend der Zahl der Mitglieder der Handwerksinnungen und der Einzelmitglieder mehrere Stimmen haben und die Stimmen einer Handwerksinnung oder der Gruppe der Einzelmitglieder uneinheitlich abgegeben werden können.
(3) Nach näherer Bestimmung der Satzung können bis zur Hälfte der Mitglieder des Vorstands Personen sein, die nicht von der Mitgliederversammlung gewählt sind.
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Rechtsprechung zu § 83 HwO
12 Entscheidungen zu § 83 HwO in unserer Datenbank:
- LAG Niedersachsen, 04.02.2002 - 17 Ta 429/01
Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen; Geschäftsführer ...
- VG Potsdam, 29.01.2002 - 3 K 3211/97
Ausschluss von Fliesenlegern, Plattenlegern und Mosaiklegern aus Innung; Anspruch ...
- BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74
Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes - ...
- BAG, 09.11.1993 - 3 AZR 302/93
Anspruch auf höhere Altersversorgung - Änderung der Versorgungszusage - Auslegung ...
- BVerwG, 14.05.1963 - VII C 158.60
Rechtmäßigkeit der Versagung der Genehmigung einer von der Handwerkskammer ...
- BAG, 06.03.1956 - 3 AZR 133/54
Tarifvertrag - Ausdehnung seines Geltungsbereiches - Betriebsvereinbarung - ...
- BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 21/01 R
Vergütung zahntechnischer Leistungen - Verhandlungs- und Vereinbarungsbefugnis - ...
- BAG, 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78
- BGH, 22.04.1996 - II ZR 65/95
Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands durch satzungsmäßige ...
- LAG Hessen, 20.01.2023 - 10 Sa 725/22
Anspruch eines Arbeitgeberverbandes auf Auskunfterteilung über die im ...
Querverweise
Auf § 83 HwO verweisen folgende Vorschriften:
- Handwerksordnung (HwO)
- Organisation des Handwerks
- Innungsverbände
- § 84