Handwerksordnung

   Vierter Teil - Organisation des Handwerks (§§ 52 - 116)   
   Erster Abschnitt - Handwerksinnungen (§§ 52 - 78)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 60

Die Organe der Handwerksinnung sind

1. die Innungsversammlung,
2. der Vorstand,
3. die Ausschüsse.

Rechtsprechung zu § 60 HwO

7 Entscheidungen zu § 60 HwO in unserer Datenbank:

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