Deutsches Recht trifft KI-Power:
Doctrine jetzt kostenlos testen.
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
| Fünfter Teil - Sonstige Rechtshilfe (§§ 59 - 67a) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (https://dejure.org/gesetze/IRG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
§ 59Zulässigkeit der Rechtshilfe
§ 60Leistung der Rechtshilfe
§ 61Gerichtliche Entscheidung
§ 61aDatenübermittlung ohne Ersuchen
§ 61bGemeinsame Ermittlungsgruppen
§ 61cAudiovisuelle Vernehmung
§ 62Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein ausländisches Verfahren
§ 63Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren
§ 64Durchbeförderung von Zeugen
§ 65Durchbeförderung zur Vollstreckung
§ 66Herausgabe von Gegenständen
§ 67Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 67aRechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
Neu Gesamtansicht
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.