Insolvenzordnung
10. Teil - Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 304 - 314) |
Werden Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungsplan erhoben, die nicht gemäß § 309 durch gerichtliche Zustimmung ersetzt werden, so wird das Verfahren über den Eröffnungsantrag von Amts wegen wieder aufgenommen.
plans § 309Ersetzung der Zustimmung § 310Kosten § 311Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag § 312(weggefallen) § 313(weggefallen) § 314(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 311 InsO
84 Entscheidungen zu § 311 InsO in unserer Datenbank:
- BGH, 16.10.2020 - AnwZ (Brfg) 23/20
Nachweis der erforderlichen besonderen praktischen Erfahrungen eines ...
- BFH, 25.07.2012 - I R 74/11
Klage des Insolvenzschuldners gegen einen Haftungsbescheid - Untätigkeitsklage
- BFH, 18.09.2012 - VII R 14/11
Beteiligtenwechsel im Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid nach Eröffnung ...
- OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18
Nicht jeder Rechnungsprüfungsfehler rächt sich!
- LG Heidelberg, 01.12.2008 - 4 T 12/08
Anhörungspflicht vor Eröffnung eines Eröffnungsbeschlusses
- AG Würzburg, 01.02.1999 - 2 IK 8/99
Prozesskostenhilfe im Verbraucherinsolvenzverfahren
- AG Halle/Saale, 14.12.2000 - 59 IK 61/00
Wiederaufnahme des Verfahrens über den Antrag auf Insolvenzeröffnung nach ...
- OLG Köln, 23.02.2000 - 2 W 21/00
Anwendungsbereich des § 26 InsO im Verbraucherinsolvenzverfahren
- BayObLG, 11.12.2000 - 4Z BR 21/00
Zustimmung eines Gläubigers zum Schuldenbereinigungsplan und dessen Ersetzung
- VG Düsseldorf, 08.10.2004 - 18 L 2878/04
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Schließung einer Gaststätte; Voraussetzungen ...
§ 311 InsO in Nachschlagewerken
- § 311 InsO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Privatinsolvenz