Insolvenzordnung
11. Teil - Besondere Arten des Insolvenzverfahrens (§§ 315 - 334) |
1. Abschnitt - Nachlaßinsolvenzverfahren (§§ 315 - 331) |
Zitiervorschläge
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§ 315Örtliche Zuständigkeit
§ 316Zulässigkeit der Eröffnung
§ 317Antragsberechtigte
§ 318Antragsrecht beim Gesamtgut
§ 319Antragsfrist
§ 320Eröffnungsgründe
§ 321Zwangsvollstreckung nach Erbfall
§ 322Anfechtbare Rechtshandlungen des Erben
§ 323Aufwendungen des Erben
§ 324Masse-
verbindlichkeiten § 325Nachlaß-
verbindlichkeiten § 326Ansprüche des Erben § 327Nachrangige Verbindlichkeiten § 328Zurückgewährte Gegenstände § 329Nacherbfolge § 330Erbschaftskauf § 331Gleichzeitige Insolvenz des Erben
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verbindlichkeiten § 325Nachlaß-
verbindlichkeiten § 326Ansprüche des Erben § 327Nachrangige Verbindlichkeiten § 328Zurückgewährte Gegenstände § 329Nacherbfolge § 330Erbschaftskauf § 331Gleichzeitige Insolvenz des Erben
Rechtsprechung zu § 321 InsO
4 Entscheidungen zu § 321 InsO in unserer Datenbank:
- LG Stuttgart, 14.02.2002 - 1 T 39/01
Nachlassinsolvenz: Unwirksamkeit einer nach dem Erbfall durch einstweilige ...
- AG Kerpen, 08.11.2005 - 22 C 158/05
Anfechtbarkeit einer mit staatlichen Mitteln erwirkten Zahlung als sog. ...
- LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10
Ablösung des Grundsatzes des Vorrangs des schnelleren Gläubigers durch den ...
- OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 302/02
Anspruch des Insolvenzverwalters auf Berichtigung des Grundbuchs nach ...
Querverweise
Auf § 321 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 11 (Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens)
- Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
- Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft
- § 332 (Verweisung auf das Nachlaßinsolvenzverfahren)