Insolvenzordnung
| 11. Teil - Besondere Arten des Insolvenzverfahrens (§§ 315 - 334) |
| 1. Abschnitt - Nachlaßinsolvenzverfahren (§§ 315 - 331) |
1Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlaß sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. 2Beantragt der Erbe, der Nachlaßverwalter oder ein anderer Nachlaßpfleger oder ein Testamentsvollstrecker die Eröffnung des Verfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund.
verbindlichkeiten § 325Nachlaß-
verbindlichkeiten § 326Ansprüche des Erben § 327Nachrangige Verbindlichkeiten § 328Zurückgewährte Gegenstände § 329Nacherbfolge § 330Erbschaftskauf § 331Gleichzeitige Insolvenz des Erben
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Rechtsprechung zu § 320 InsO
23 Entscheidungen zu § 320 InsO in unserer Datenbank:
- AG Hamburg, 12.02.2024 - 67g IN 255/23
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer aufgelösten ...
- BGH, 28.11.2019 - IX ZR 239/18
Qualifizierung der Ansprüche des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei auf ...
- OLG Frankfurt, 29.07.2026 - 20 W 9/26
Grundstücksgeschäfte des Nachlasspflegers
- LG Hamburg, 20.09.2021 - 304 O 407/20
Schadensersatz wegen Entnahme von Nachlasspflegervergütung aus überschuldetem ...
- FG Köln, 30.10.2002 - 5 K 4592/94
Kein Zufluss von Zinseinnahmen bei Konkursreife im Fälligkeitszeitpunkt
- FG Hamburg, 02.02.2007 - 2 K 106/06
Abgabenordnung/Insolvenzordnung: Zur Restschuldbefreiung bei Steuerhinterziehung
- BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98
Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft
- KG, 03.02.2005 - 20 U 11/04
Haftung des Rechtsanwalts: Erhebung der Einrede der beschränkten Erbenhaftung
- BFH, 04.03.2008 - VII R 10/06
Aufrechnungsverbot im massearmen Insolvenzverfahren
- AG Hannover, 18.09.2020 - 903 IN 155/20
Abweisung Nachlassinsolvenzantrag mangels Masse - Kostenauferlegung
Querverweise
Auf § 320 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 11 (Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens)
- Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
- Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft
- § 332 (Verweisung auf das Nachlaßinsolvenzverfahren)