Insolvenzverfahrenverordnung

   Kapitel II - Anerkennung der Insolvenzverfahren (Art. 19 - 33)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

Art. 30
Kosten

Die Kosten der öffentlichen Bekanntmachung nach Artikel 28 und der Eintragung nach Artikel 29 gelten als Kosten und Aufwendungen des Verfahrens.

Was ist das?

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