Zur neuen Fassung (Verordnung [EU] 2015/848) · Entsprechungstabelle
Insolvenzverfahrenverordnung
| Kapitel 3 - Sekundärinsolvenzverfahren (Art. 27 - 38) |
(1) Vorbehaltlich der Vorschriften über die Einschränkung der Weitergabe von Informationen besteht für den Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens und für die Verwalter der Sekundärinsolvenzverfahren die Pflicht zur gegenseitigen Unterrichtung. Sie haben einander unverzüglich alle Informationen mitzuteilen, die für das jeweilige andere Verfahren von Bedeutung sein können, insbesondere den Stand der Anmeldung und der Prüfung der Forderungen sowie alle Maßnahmen zur Beendigung eines Insolvenzverfahrens.
(2) Vorbehaltlich der für die einzelnen Verfahren geltenden Vorschriften sind der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens und die Verwalter der Sekundärinsolvenzverfahren zur Zusammenarbeit verpflichtet.
(3) Der Verwalter eines Sekundärinsolvenzverfahrens hat dem Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens zu gegebener Zeit Gelegenheit zu geben, Vorschläge für die Verwertung oder jede Art der Verwendung der Masse des Sekundärinsolvenzverfahrens zu unterbreiten.
und Unterrichtungspflicht § 32Ausübung von Gläubigerrechten § 33Aussetzung der Verwertung § 34Verfahrensbeendende Maßnahmen § 35Überschuss im Sekundärinsolvenz-
verfahren § 36Nachträgliche Eröffnung des Hauptinsolvenz-
verfahrens § 37Umwandlung des vorhergehenden Verfahrens § 38Sicherungsmaßnahmen
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 31 InsVfVO a.F.
4 Entscheidungen zu § 31 InsVfVO a.F. in unserer Datenbank:
- LG Aachen, 17.07.2014 - 6 T 44/14
Kostenschuldner; Sekundärinsolvenzverfahren; Partei kraft Amtes
- OLG Düsseldorf, 09.07.2004 - 3 W 54/04
Anerkennung britischer Insolvenzeröffnung
- OLG Düsseldorf, 09.07.2004 - 3 W 53/04
Wirkungserstreckung der Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens durch ein ...
- EuGH, 17.01.2006 - C-1/04
Parlament - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Insolvenzverfahren - ...
Querverweise
Auf § 31 InsVfVO a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzverfahrenverordnung
- Sekundärinsolvenzverfahren
- § 36 (Nachträgliche Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens)