Hier: InsVfVO in der bis zum 25.06.2017 geltenden Fassung (Verordnung [EG] Nr. 1346/2000)
Zur neuen Fassung (Verordnung [EU] 2015/848) · Entsprechungstabelle
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Insolvenzverfahrenverordnung
| Kapitel 3 - Sekundärinsolvenzverfahren (Art. 27 - 38) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ InsVfVO a.F. (https://dejure.org/gesetze/InsVfVO_a.F./__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Insolvenzverfahrenverordnung (https://dejure.org/gesetze/InsVfVO_a.F./__paste_norm__.html)
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§ 27Verfahrenseröffnung
§ 28Anwendbares Recht
§ 29Antragsrecht
§ 30Kostenvorschuss
§ 31Kooperations-
und Unterrichtungspflicht § 32Ausübung von Gläubigerrechten § 33Aussetzung der Verwertung § 34Verfahrensbeendende Maßnahmen § 35Überschuss im Sekundärinsolvenz-
verfahren § 36Nachträgliche Eröffnung des Hauptinsolvenz-
verfahrens § 37Umwandlung des vorhergehenden Verfahrens § 38Sicherungsmaßnahmen
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und Unterrichtungspflicht § 32Ausübung von Gläubigerrechten § 33Aussetzung der Verwertung § 34Verfahrensbeendende Maßnahmen § 35Überschuss im Sekundärinsolvenz-
verfahren § 36Nachträgliche Eröffnung des Hauptinsolvenz-
verfahrens § 37Umwandlung des vorhergehenden Verfahrens § 38Sicherungsmaßnahmen
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