Drittes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Strafvollzug
Abschnitt 18 - Vollzugsentwicklung und kriminologische Forschung (§ 107) |
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__paste_bez____paste_norm__ JVollzGB III (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_III/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Drittes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Strafvollzug (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_III/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Änderung des Justizvollzugsgesetzbuchs vom 26.07.2022 (GBl. S. 410) mit Wirkung vom 30.07.2022.
§ 94Sozialtherapeutische Einrichtungen
§ 95Nachgehende Betreuung
§ 96Verbleib und Aufnahme auf freiwilliger Grundlage
§ 97Ziele und Gestaltung des Vollzugs
§ 98Behandlungs-
untersuchung § 99Vollzugsplan § 100Behandlung und Verlegung in eine sozialtherapeutische Einrichtung § 101Freistellung aus der Haft zur Vorbereitung der Entlassung § 102Nachgehende Betreuung § 103Verbleib und Aufnahme auf freiwilliger Grundlage § 104(weggefallen) § 105(weggefallen) § 106(weggefallen) § 107Fortentwicklung des Vollzugs und kriminologische Forschung
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untersuchung § 99Vollzugsplan § 100Behandlung und Verlegung in eine sozialtherapeutische Einrichtung § 101Freistellung aus der Haft zur Vorbereitung der Entlassung § 102Nachgehende Betreuung § 103Verbleib und Aufnahme auf freiwilliger Grundlage § 104(weggefallen) § 105(weggefallen) § 106(weggefallen) § 107Fortentwicklung des Vollzugs und kriminologische Forschung