Drittes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Strafvollzug
Abschnitt 18 - Vollzugsentwicklung und kriminologische Forschung (§ 107) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ JVollzGB III (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_III/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Drittes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Strafvollzug (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_III/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Für den Vollzug nach § 8 sind sozialtherapeutische Anstalten oder Abteilungen (sozialtherapeutische Einrichtungen) vorzusehen.
§ 94Sozialtherapeutische Einrichtungen
§ 95Nachgehende Betreuung
§ 96Verbleib und Aufnahme auf freiwilliger Grundlage
§ 97Ziele und Gestaltung des Vollzugs
§ 98Behandlungs-
untersuchung § 99Vollzugsplan § 100Behandlung und Verlegung in eine sozialtherapeutische Einrichtung § 101Freistellung aus der Haft zur Vorbereitung der Entlassung § 102Nachgehende Betreuung § 103Verbleib und Aufnahme auf freiwilliger Grundlage § 104(weggefallen) § 105(weggefallen) § 106(weggefallen) § 107Fortentwicklung des Vollzugs und kriminologische Forschung
Neu Gesamtansicht
untersuchung § 99Vollzugsplan § 100Behandlung und Verlegung in eine sozialtherapeutische Einrichtung § 101Freistellung aus der Haft zur Vorbereitung der Entlassung § 102Nachgehende Betreuung § 103Verbleib und Aufnahme auf freiwilliger Grundlage § 104(weggefallen) § 105(weggefallen) § 106(weggefallen) § 107Fortentwicklung des Vollzugs und kriminologische Forschung