Drittes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Strafvollzug
| Abschnitt 18 - Vollzugsentwicklung und kriminologische Forschung (§ 107) |
(1) 1Aufgrund der Behandlungsuntersuchung wird unverzüglich ein Vollzugsplan erstellt, der die individuellen Behandlungsziele festlegt und die zu ihrer Erreichung geeigneten und erforderlichen Maßnahmen benennt. 2Der Vollzugsplan enthält mindestens Angaben über
(2) 1Der Vollzugsplan ist fortlaufend auf seine Umsetzung hin zu überprüfen und mit der Entwicklung der Gefangenen sowie mit weiteren für die Behandlung bedeutsamen Erkenntnissen in Einklang zu halten. 2Hierfür sind im Vollzugsplan angemessene Fristen vorzusehen, die sechs Monate nicht übersteigen sollen.
(3) 1Zur Vorbereitung der Aufstellung und Fortschreibung des Vollzugsplans werden Konferenzen mit den an der Vollzugsgestaltung maßgeblich Beteiligten durchgeführt. 2An der Behandlung mitwirkende Personen außerhalb des Vollzugs sollen in die Planung einbezogen werden; sie können mit Zustimmung der Gefangenen auch an den Konferenzen beteiligt werden.
(4) 1Der Vollzugsplan wird mit der Billigung durch die Anstaltsleiterin oder den Anstaltsleiter wirksam. 2Die Aufsichtsbehörde kann sich vorbehalten, dass der Vollzugsplan in bestimmten Fällen erst mit ihrer Zustimmung wirksam wird.
(5) 1Die Vollzugsplanung wird mit den Gefangenen erörtert. 2Ihnen wird Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme in der Vollzugsplankonferenz abzugeben. 3Der Vollzugsplan ist ihnen auszuhändigen.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Schaffung einer grundgesetzkonformen Rechtsgrundlage für den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg vom 20.11.2012 (GBl. S. 581), in Kraft getreten am 01.06.2013.
untersuchung § 99Vollzugsplan § 100Behandlung und Verlegung in eine sozialtherapeutische Einrichtung § 101Freistellung aus der Haft zur Vorbereitung der Entlassung § 102Nachgehende Betreuung § 103Verbleib und Aufnahme auf freiwilliger Grundlage § 104(weggefallen) § 105(weggefallen) § 106(weggefallen) § 107Fortentwicklung des Vollzugs und kriminologische Forschung
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