Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.

Jugendbildungsgesetz

   Dritter Abschnitt - Art und Umfang der Förderung (§§ 5 - 14)   
   Unterabschnitt 1 - Förderung der Jugendverbände und Jugendringe (§§ 6 - 8)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/JugendBildG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ JugendBildG (https://dejure.org/gesetze/JugendBildG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ JugendBildG
__paste_bez__ __paste_norm__ Jugendbildungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/JugendBildG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Jugendbildungsgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 8
Förderung von Maßnahmen

1Das Land gewährt nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes auf Antrag Zuwendungen zu den als notwendig anerkannten Aufwendungen für Seminare, Lehrgänge und sonstige Veranstaltungen. 2Für die Bezuschussung ist ein qualifiziertes Programm Voraussetzung. 3Insbesondere sollen gefördert werden

1. Veranstaltungen zur politischen, sozialen, sportlichen und kulturellen Bildung;
2. Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung von Jugendleitern sowie haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitern;
3. die pädagogische Gestaltung von Freizeit- und Erholungsmaßnahmen;
4. der internationale Jugendaustausch und anerkannte Studienfahrten zur staatsbürgerlichen Bildung.

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Querverweise

Auf § 8 JugendBildG verweisen folgende Vorschriften:

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht