Außer Kraft
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https://dejure.org/gesetze/LBGS/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ LBGS (https://dejure.org/gesetze/LBGS/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ LBGS
__paste_bez____paste_norm__ Landesgesetz über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie über die Sozialarbeit im Justizvollzug (https://dejure.org/gesetze/LBGS/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Landesgesetz über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie über die Sozialarbeit im Justizvollzug
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Textdarstellung

  

§ 1
Geltungsbereich

Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für die hauptamtlich tätigen Bewährungshelfer, Gerichtshelfer und Sozialarbeiter im Justizvollzug.

Rechtsprechung zu § 1 LBGS

Entscheidung zu § 1 LBGS in unserer Datenbank:

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 1 LBGS:

    Strafgesetzbuch (StGB) 
      Allgemeiner Teil
        Rechtsfolgen der Tat
          Strafaussetzung zur Bewährung
            § 56d (Bewährungshilfe) (zu §§ 1 ff)
    Strafprozeßordnung (StPO) 
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Vorbereitung der öffentlichen Klage
          § 160 III 2 (Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung) (zu §§ 1 ff)
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